Amateurfußball:BFV regelt Sommer-Wechsel

Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat wie erwartet einstimmig für eine Fortsetzung der wegen der Corona-Krise ausgesetzten Regionalliga-Saison 2019/20 votiert. Grundlage für die Entscheidung war das Ergebnis der Klubs, die sich mehrheitlich gegen einen Abbruch ausgesprochen haben. Es stehen noch elf Spieltage sowie einige Nachholspiele in der unterbrochenen Spielzeit aus. Die soll nun spätestens bis Mai 2021 zu Ende gebracht werden. Der BFV-Vorstand beschloss in seiner Sitzung am Donnerstagabend außerdem, die von der Arbeitsgruppe "Vereinswechsel" erarbeiteten Vorschläge im Amateurbereich der Männer und Frauen umzusetzen. Vor einer Fortsetzung der Spielzeiten in Bayern gibt es demnach "auch in der Phase der Corona-Zwangspause ein Wechselfenster innerhalb des etablierten Zeitraums vom 30. Juni bis zum 31. August 2020". Dieses findet aber zu den Modalitäten des Winterwechsel-Fensters statt, um den Vereinen nach Verbandsangaben "ein Höchstmaß an Schutz" zu bieten. Der abgebende Verein muss dem wechselwilligen Spieler, sofern er Amateur ist, demnach grundsätzlich die Freigabe erteilen. Ansonsten gibt es eine sechsmonatige Sperre. Unverändert bleibt dagegen die Regelung bei Vertragsspielern, die aus arbeitsrechtlichen Gründen weiterhin ohne Zustimmung wechseln können - aber nur dann, wenn sie auch beim neuen Verein als Vertragsspieler geführt würden. Ein Statuswechsel vom Amateur zum Vertragsspieler bedarf indes ebenfalls wiederum der Zustimmung des abgebenden Klubs.

© SZ vom 06.06.2020 / dpa, SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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