Amateurfußball:BFV ändert Statuten

Infolge seiner Grundsatzentscheidung, die unterbrochene Saison bis 31. August auszusetzen und, wenn durch staatliche Vorgaben möglich, ab 1. September fortzuführen, hat der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) entsprechende Fristen in seinen Statuten angepasst und die Änderungen beschlossen. "Aufgrund der Covid-19-Pandemie endet das Spieljahr 2019/2020 nicht am 30.6.2020", heißt es darin. "Die Saison wird mindestens bis zum 31.8.2020 ausgesetzt und danach frühestens ab dem 1. September 2020 mit einer Vorankündigung von mindestens vier Wochen fortgeführt." Das Spieljahr 2020/2021 beginne "frühestens nach Abschluss des Spieljahres 2019/2020 und kann in verkürzter und/oder geänderter Form ausgespielt werden oder ganz entfallen". Für den Spielbetrieb der Junioren, der Senioren, im Freizeitfußball, im Firmen- und Behördenfußball sowie die Regionalliga Bayern können laut BFV davon abweichende Regelungen beschlossen werden.

© SZ vom 08.05.2020 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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