Werbung für Flugtickets:Airlines dürfen nur Endpreis angeben

Fluggesellschaften werben gern mit sagenhaft niedrigen Grundpreisen. Die tatsächlichen Kosten eines Flugtickets zu berechnen, war bisher kompliziert. Das EU-Parlament beschloss nun: Es muss immer der Endpreis inklusive Steuern und Gebühren angegeben werden.

Das Europaparlament verabschiedete in Straßburg eine Verordnung, nach der künftig stets der volle Preis eines Flugtickets inklusive aller Steuern und Gebühren angegeben werden muss. Die Neuregelung tritt voraussichtlich Mitte August in Kraft.

(Foto: Foto: AP)

Die Airlines können demnach nicht mehr mit einem Flugpreis von wenigen Euro werben, ohne die zusätzlichen Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder andere Aufschläge anzugeben. Bisher werden die Verbraucher beim Buchen oft überrascht, dass der Preis viel höher ist als in der Werbung angegeben.

Der Verordnungstext schreibt vor, dass Fluggesellschaften bei der Veröffentlichung ihrer Angebote auch im Internet von Anfang an den Endpreis angeben müssen. Dabei sind Steuern, Flughafengebühren und sonstige Entgelte, "die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind", zu berücksichtigen.

Über "fakultative Zusatzkosten", also etwa Gebühren für die Beförderung von Gepäckstücken, muss schon "zu Beginn jedes Buchungsvorgangs" informiert werden. Gedacht ist dabei offenbar an die Praxis einiger Billigflieger, nur noch die Beförderung von Handgepäck in den Ticketpreis einzuschließen und für jedes weitere Gepäckstück einen Aufschlag zu verlangen.

Damit solche Zusatzkosten den Verbrauchern nicht untergejubelt werden, verbietet die Verordnung den Fluggesellschaften auch, in den Online-Buchungsformularen vorab Häkchen neben optionale Leistungen zu setzen in der Hoffnung, dass der Kunde es nicht merkt. Nach den neuen Vorschriften muss der Buchungsvorgang so gestaltet sein, dass die Kunden Zusatzleistungen aktiv bestellen und nicht abwählen müssen.

Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird.

© AP/dpa/Reuters/lpr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: