Urteil gegen Ryanair:Keine Extra-Gebühren für Internet-Buchung

Schlappe für Ryanair: Ein Gericht in Berlin hat die bisherige Gebührenpraxis der Billigfluggesellschaft für unzulässig erklärt.

Flugreisende dürfen nicht gezwungen werden, für Internetbuchungen zusätzlich zu bezahlen. Solange online kein anderes etabliertes Zahlverfahren kostenfrei zur Verfügung steht, sind Gebühren für eine Kreditkartennutzung unzulässig. Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Billigflieger Ryanair entschieden (Az.: 23 U 243/08).

Ryanair hatte nach vzbv-Angaben seinen Kunden für den Ticketkauf per Kreditkarte eine Gebühr von 4,00 Euro pro Passagier und einfachem Flug berechnet. Bei Zahlung per EC-Karte betrug die Gebühr 1,50 Euro. Kostenlos ist das Zahlen nur mit einer Visa-Electron-Karte möglich. Die sei allerdings wenig verbreitet und nur gegen eine hohe Jahresgebühr erhältlich, kritisierte der vzbv.

Es habe keine Möglichkeit bestanden, ein Ticket ohne Zusatzkosten zu kaufen. Eine echte Gegenleistung für die Gebühren gab es aber nicht, urteilten die Richter. Der bargeldlose Zahlungsverkehr liege im eigenen Interesse der Fluggesellschaft, zumal sie keine Barzahlungen akzeptiere. Ryanair sei gesetzlich verpflichtet, die Zahlung für das Ticket anzunehmen. Dafür dürfe eine Fluggesellschaft kein gesondertes Entgelt verlangen.

Die vzbv lobte das Urteil für die Kunden als "weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet". Der Verband hat nach eigenen Angaben seit Mitte 2006 bereits 50 Abmahn- und Klageverfahren gegen Fluggesellschaften eingeleitet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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