Urlaub:Kein Geld nach Überfall

Für einen Übergriff im Urlaubshotel kann nicht der Reiseveranstalter haftbar gemacht werden.

Das entschied das Oberlandesgericht München (Az.: 8 U 2174/04), wie die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg mitteilt.

Kriminelle Handlungen gehörten zum allgemeinen Lebensrisiko jedes Reisenden.

In dem verhandelten Fall war ein Paar in seinem Hotelzimmer in Kenia überfallen und verletzt worden. Sie verlangten von ihrem Reiseveranstalter Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Das Gericht gab ihnen nicht Recht: Zum einen sei die erhöhte Kriminalitätsgefahr in Kenia bekannt gewesen. Zum anderen habe das Hotel den allgemeinen Sicherheitsstandards durchaus entsprochen, denn es verfügte über einen Zaun und Wachpersonal.

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