Urlaub:Alternative Bleibe möglich

Bestätigt ein privater Ferienhaus-Vermieter eine Buchung nicht wie zugesagt, ist das Angebot für den Kunden nicht mehr bindend.

Darauf weist Sabine Fischer, Expertin für Reiserecht der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam, hin.

Verspricht der Vermieter beispielsweise eine Mail zur Bestätigung innerhalb von drei Tagen, darf sich der Urlauber nach Ablauf dieser Frist eine andere Reiseunterkunft suchen, ohne eine Storno-Gebühr bezahlen zu müssen.

Gleiches gilt für privat vermietete Ferienwohnungen und Fremdenzimmer.

Bis zu drei Wochen Wartepflicht

Etwas länger sollte gewartet werden, wenn der Vermieter ankündigt, sich "in der Regel" oder "meist" innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu melden. "Dann gibt man einen Zuschuss von einigen Tagen", rät Sabine Fischer.

Finden sich in den Geschäftsbedingungen des Anbieters hingegen gar keine zeitlichen Hinweise für die Bestätigung, muss der Urlauber drei Wochen lang warten, ehe er sich nach einer anderen Bleibe umschauen darf. "Am besten ist es dann, sich nochmals schriftlich zu melden." Dabei sollte der Urlauber dem Vermieter mitteilen, er gehe davon aus, dass das Angebot nicht mehr gilt.

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