Umbuchung:Abflug nur auf Umwegen

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Gestrichene Flüge, anderer Abflughafen: Post vom Reiseveranstalter kann in diesen Tagen unerfreulich sein. Doch Passagiere müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Post vom Reiseveranstalter kann in diesen Tagen eine unangenehme Überraschung enthalten: geänderte Abflugzeiten für den Sommerurlaub. Weil die Deutschen bisher weniger Flugreisen buchen als erwartet, verkleinern Ferienflieger wie Tuifly, Air Berlin und Condor ihre Kapazitäten. Flugfrequenzen werden reduziert und manche Strecken ganz aus dem Programm genommen.

Wegen der Finanzkrise werden derzeit viele Fluggäste umgebucht. (Foto: Foto: dpa)

Betroffene können meist zwar nur wenig gegen diese Änderungen unternehmen. Reiserechtler sehen die gängige Umbuchungspraxis der Anbieter allerdings zunehmend kritisch.

Bis zu 75 gestrichene Flüge pro Woche

Dass Urlaubsflüge gestrichen oder zusammengelegt werden, kommt in jedem Sommer vor. Dieses Jahr sind aber mehr Reisende davon betroffen als zum Beispiel 2008. Marktführer TUI etwa senkt sein Flugangebot in Deutschland aktuell um 14 Prozent, Alltours in Duisburg nimmt wegen der geringen Nachfrage 15 Prozent seiner Kapazitäten vom Markt.

In Branchenmagazinen wie fvw aus Hamburg und Touristik aktuell aus Hochheim (Hessen) ist von bis zu 75 Flügen pro Woche die Rede, die in der Sommersaison in Deutschland nicht mehr angeboten werden.

Für Touristen hat das mehrere mögliche Konsequenzen: Erstens kann sich die Flugzeit am Reisetag verändern. Zweitens ist eventuell ein Wechsel zu einer anderen Fluggesellschaft nötig. Und drittens wird unter Umständen sogar der Abflughafen in Deutschland geändert.

Veranstalter und Airlines haben damit begonnen, Betroffene zu informieren. Es werde "mit Hochdruck an den Umbuchungen gearbeitet, die bis Ende März abgeschlossen sein werden", sagt TUI-Sprecher Mario Köpers in Hannover. Auch Thomas Cook Deutschland leitet Gäste um. Darüber informiert werde so früh wie möglich, sagt Sprecherin Nina Kreke in Oberursel (Hessen) - denn der Gast soll ja wiederkommen.

Gleichwohl ist die Flugplanung "ein Prozess, der jeden Tag stattfindet", sagt Kreke. Von "täglich neuen Wasserstandsmeldungen" weiß auch Air-Berlin-Sprecher Hans Christoph Noack zu berichten: "Wir fliegen wie immer, aber wir planen auf Sicht." Noack will deshalb nicht ausschließen, dass es auch innerhalb von vier Wochen vor einem geplanten Urlaubsbeginn noch zu Umbuchungen kommen kann. Auf mehrfach am Tag geflogenen Strecken wie Berlin-Mallorca könne das bedeuten, am Morgen statt am Mittag in den Flieger zu steigen - oder umgekehrt.

Lesen Sie weiter, welche Rechte Fluggäste haben

"Für die meisten von einer Umbuchung betroffenen Kunden ändert sich lediglich die Flugzeit und/oder die Fluggesellschaft", sagt TUI- Sprecher Köpers. Solche Änderungen behalten sich die Veranstalter in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Regel vor, und nach gegenwärtiger Rechtsprechung müssen Verbraucher sie akzeptieren, erklärt der Reiserechtler Prof. Ronald Schmid aus Wiesbaden.

Ein wenig anders sehe es aber aus, wenn sich auch der Abflughafen ändert, also eine Griechenland-Reise nicht mehr wie gewünscht in Hamburg beginnt, sondern am Flughafen Hannover. Dies sei ein Mangel, für den Pauschalurlauber vom Veranstalter eine Preisminderung fordern können, erklärt Schmid.

Und noch mehr Rechte hätten Verbraucher, wenn auch der Anreisetag geändert wird - also zum Beispiel erst am Montag statt am Samstag geflogen wird. "Das muss man sich definitiv nicht mehr gefallen lassen." Welche Flugstrecken von Streichungen betroffen sind, halten die Veranstalter zum Teil noch zurück.

Zahlreiche Änderungen bei Fernflügen

Bereits bekannt sind Änderungen bei Fernflügen. So nimmt Air Berlin Mombasa in Kenia und Varadero auf Kuba aus dem Flugplan. Bei anderen Zielen werden einzelne Abflughäfen gestrichen: Von München aus geht es nicht mehr nach Miami und Fort Myers in Florida, nach Bangkok und Kapstadt. Verbindungen in die Dominikanische Republik werden in Berlin, Leipzig und Düsseldorf gestrichen.

Condor schließt zwar keine Strecken komplett, reduziert aber die Zahl der Flugtage nach Las Vegas in den USA, Vancouver in Kanada, Punta Cana in der "DomRep", Varadero, Mombasa und Sansibar.

Kurzfristiges Management von Kapazitäten

All dies geschieht, um ein "Verramschen" von freien Sitzplätzen auf dem Last-Minute-Reisemarkt zu verhindern. Bei den Veranstaltern sei das Kapazitätsmanagement inzwischen so ausgeklügelt, dass ihr Bedarf bei den Fluggesellschaften auch kurzfristig angepasst werden kann, so Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband (DRV) in Berlin.

Für Ostern zum Beispiel hätten Veranstalter auch Flüge nachgeordert. Prof. Schmid hält angesichts dessen eine andere Rechtsprechung für erforderlich. Von Gerichten werde noch immer zwischen Charter- und Linienflug unterschieden, wobei Ferienfliegern "gebetsmühlenartig" zugebilligt wird, kurzfristig ihre Abflugzeiten ändern zu dürfen.

Praktisch gebe es einen solchen Unterschied aber nicht mehr: An Bord von Condor, Tuifly und Air Berlin säßen heute Geschäftsleute ebenso wie Pauschalurlauber. Im Grunde gebe es nur noch Linienflüge, und bei denen die Zeiten zu ändern sei, "als wenn man seine Hochzeitstorte für 15.30 Uhr bestellt und um 20.00 Uhr geliefert bekommt". Der Satz "Verträge sind einzuhalten" müsse eigentlich aber für alle Flugreisende gelten.

© Christian Röwekamp/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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