Luftverkehr:Fluggäste bekommen mehr Rechte

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Bisher war der Reisende oft der Dumme: Fiel sein Flug aus oder hatte sein Zug stundenlange Verspätung, war er meist auf den guten Willen der Luftfahrt- oder Bahngesellschaft angewiesen. Das soll sich noch in dieser Woche ändern.

Denn von diesem Donnerstag an gilt in der Europäischen Union eine neue Verordnung zur Verbesserung der Fluggastrechte. Zudem will der Brüsseler Verkehrskommissar Jacques Barrot ähnliche Pläne für Bahn-, Bus- und Schiffsreisende erläutern.

Die neue EU-Regelung könnte teuer für Fluggesellschaften werden. (Foto: Foto: dpa)

Verkehrspolitiker im Europa-Parlament jubeln über die neuen Regeln zur Entschädigung von Flugpassagieren, die große Verspätungen oder gar Flugausfälle erleiden. "Im Klartext heißt das, wenn man von der Annullierung des Fluges nach Mallorca erst am Flughafen Berlin-Tegel erfährt, bekommt man ab dem 17. Februar nicht nur das Flugticket ersetzt, sondern auch 400 Euro Entschädigung gezahlt", erklärte der SPD-Abgeordnete Ulrich Stockmann.

Jedes Jahr werden Stockmann zufolge in Europa mehr als 250.000 Fluggäste nicht befördert, obwohl sie ein gültiges Ticket besitzen. Das dürfte für die Linien- und Charter-Airlines nach den neuen Regeln teuer werden - je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier. "Überbuchung von Flügen und Flugplan-Turbulenzen sind damit in Zukunft eine Kostenposition, die Airlines reduzieren sollten", meint der Europa-Parlamentarier.

Fluggesellschaften wenig erbaut

Die Fluggesellschaften sind von den neuen Vorschriften wenig erbaut. Allein sein Unternehmen könnte das jährlich 500.000 Euro kosten, schätzt der Chef der kleinen Fluggesellschaft Martinair, Arie Verberk. Der Niederländer schimpft ebenso wie die International Air Carrier Association (IACA) über Unklarheiten in der Verordnung und die Informationen der EU-Kommission dazu: Sie erweckten bei Passagieren den Eindruck, als ob es nun bei jeder Verspätung Geld gäbe. Aber auch Mahlzeiten, Getränke und Unterkunft gehörten zur Entschädigung. Am liebsten wären die Fluggesellschaften bei freiwilligen Regelungen geblieben - genau wie die europäischen Bahnunternehmen.

Neue Pflichten auch für die Schienen

Doch auch für die Schiene schmiedet EU-Kommissar Barrot an neuen Pflichten. "Es ist wichtig, einen einfachen und angemessenen Rahmen zum Schutz der Fahrgastrechte zu entwickeln", verkündete der Kommissar jüngst vor Bahnexperten in Brüssel. Die Vorschläge der Kommission seien allerdings vom Bahnverband CER "nicht alle mit großem Enthusiasmus aufgenommen" worden.

Ob die Regeln des dritten EU-Eisenbahnpakets besonders einfach ausfallen werden, steht indes in den Sternen. So soll die Höhe einer Entschädigung vom Reisepreis, der Dauer einer Verspätung und der Zugart abhängen, heißt es in Brüssel.

Bereits am 12. Dezember haben Europas Bahngesellschaften eigene Erstattungsregeln in Kraft gesetzt. Die sehen eine Rückzahlung von 20 Prozent des Ticketpreises vor, wenn ein grenzüberschreitender Zug mehr als eine Stunde verspätet ankommt.

Zweifel an freiwilligen Leistungen

Verbraucherschützer bezweifeln, dass diese freiwilligen Leistungen der Bahnen wesentlich zum Wohl der Passagiere beitragen werden. Denn die CER-Mitglieder hoffen, dass sie Ansprüche der Verspäteten kostenneutral abbügeln können.

Direktor Heinz Hillbrecht von der Verkehrsabteilung der EU-Kommission meldete schon bei der Vorstellung des Modells massive Zweifel an: "Wenn ich die vielen Ausnahmen sehe, dann frage ich mich, ob die Bearbeitungskosten am Ende nicht höher liegen als die eigentliche Kundenentschädigung."

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