Italien:Westen-Pflicht

Die vom 1. April an in Italien geltende Tragepflicht von Unfall-Warnwesten gilt auch für ausländische Kraftfahrer. Der ADAC warnt vor Bußgeldern.

Von Andreas Schätzl

Dies hat jetzt die EU-Kommission deutlich gemacht. Es handle sich dabei um eine Verhaltensvorschrift wie etwa ein Tempolimit. Auch deutsche Urlauber müssen also im Bedarfsfall Warnwesten tragen, wenn sie außerorts bei Pannen oder Unfällen ihr Fahrzeug verlassen, teilt der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) mit.

Autoreisende nach Italien sollten daher vom 1. April an immer eine Warnweste griffbereit haben. Außerdem kann man sich ein mögliches Bußgeld sparen: In Italien wird das Nichtanlegen von Warnwesten mit mindestens 33,60 Euro geahndet.

Autofahrer erhalten die rund zehn Euro teure Warnweste, die mit dem Kontrollzeichen EN 471 versehen ist, in ADAC-Geschäftsstellen und im Kfz-Zubehörhandel.

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