Informationen:Visumspflicht

Lesezeit: 2 min

Wann benötige ich ein Visum? Wo bekomme ich es her? Hier sind die Adressen.

Reisende aus den 27 so genannten Visa-Waiver-Ländern (dazu zählen auch Deutschland, Österreich und die Schweiz) können als Touristen oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von 90 Tagen ohne Visum in die USA einreisen.

(Foto: Foto: ddp)

Bedingung ist, dass sie mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.

Transit: Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch Transits unter dem Programm vornehmen.

Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung - etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert - ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich - unter anderem wenn Sie vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! Oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten), den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule), an einem Austauschprogramm teilnehmen, eine Forschungsarbeit durchführen oder in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen, nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler, Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien).

Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen.

Neue Regelungen gelten nach Angaben des Generalkonsulats in Frankfurt auch für die Visa-Anträge. Ab 1. November 2006 müssen Antragsteller das Formular (DS-156) im Internet ausfüllen, ausdrucken und zur Visa-Abteilung bringen. Wichtig ist laut Konsulat dabei die dritte Seite des Antrags, bei der ein maschinenlesbarer Barcode mit den Daten des Antragstellers erstellt wird. Handgeschriebene Anträge würden künftig nicht mehr akzeptiert.

Bewerber für die diesjährige Verlosung von insgesamt 50.000 Einwanderungsvisa ("Green Cards") müssen ihre Anträge künftig ebenfalls im Internet ausfüllen. Die Bewerbung für 2008 läuft noch bis 3. Dezember.

Um ein Visum zu erhalten, muss man persönlich bei einem der US-Konsulate in Frankfurt oder Berlin erscheinen. Ausgenommen sind Kinder unter 14 und Personen über 79 Jahre.

Für das US-Visum benötigen Bewerber ein Foto, außerdem werden digitale Fingerabdrücke erstellt. Meist muss der Antragsteller auch Angaben über das Motiv der Reise oder zu seinen Vermögensverhältnissen machen.

Visumanträge können ausschließlich in Berlin (Clayallee 170) und Frankfurt/M. (Siesmayerstraße 21) gestellt werden. Für die Bearbeitung des Visumantrages benötigen die US-Behörden mindestens zwei Wochen.

Amerikanisches Konsulat in Frankfurt: Tel. 0190-85005800 Bandansage (24 Stunden täglich, 1,86 Euro/Minute); 0190-850055 Live Service (Montag bis Freitag, 7 bis 20 Uhr, 1,86 Euro/Minute).

Auswärtiges Amt: Tel. 01888-170 oder 030-50000.

© Quelle: Auswärtiges Amt - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: