Gefälschte Mitbringsel:Böses Erwachen am Zoll

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Das vermeintlich billige Luxus-Souvenir kann nach der Heimkehr plötzlich ein Vielfaches kosten. Worauf Sie achten müssen.

Daniela Dau

Handtaschen, Brillen, Gürteln, Uhren - das alles gibt es im Urlaub, scheinbar von namhaften Designern und für wenig Geld. Doch wer auf Schnäppchenjagd durch die Basare, Märkte und Geschäfte zieht, sollte sich über eins im Klaren sein: Hier wird keine Originalware verkauft, es handelt sich fast immer um Produktfälschungen.

(Foto: Foto: dpa)

Abgesehen davon, dass man damit der Wirtschaft schadet, meist miese Qualität erwirbt und gerade bei Textilien das Allergierisiko sehr hoch sein kann: Bei der Einreise nach Deutschland warten eventuell noch weitere Unannehmlichkeiten. Wer ein oder zwei T-Shirts für sich selbst kauft oder als Geschenk mitbringt, bekommt in der Regel noch keine Probleme. Zoll-Pressesprecher Ullrich Schulze: " Wir akzeptieren bei der Einreise Waren bis zu einem Wert von insgesamt 175 Euro. Das ist die allgemeine Reisefreimenge. Um das zu belegen, sollte man am besten die Quittungen dabei haben."

Ab einer größeren Menge - und das müssen nur fünf Paar Turnschuhe sein - werden die Waren beschlagnahmt und der Markeninhaber informiert. Dieser wiederum kann einen Zivilrechtprozess anstrengen, das mögliche Ende: eine Geldstrafe in fünfstelliger Höhe.

Teuer kann es aber auch schon direkt im Urlaubsland werden, denn in manchen Ländern steht bereits der Erwerb von Fälschungen unter Strafe. Wird man beispielsweise in Italien am Straßenrand oder am Strand beim Kauf einer gefälschten Rolex-Uhr erwischt, kann das bis zu 10.000 Euro Strafe kosten.

Wer trotz alledem versucht, sein gefälschtes Mitbringsel in Internet-Auktionshäusern wie Ebay wieder zu verkaufen, muss mit noch ernsteren Konsequenzen rechnen. "Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe", so Rechtsanwalt Alexander Gaul, Spezialist für Markenrecht und Produktpiraterie. Wenn der Verkauf gewerbsmäßig abgewickelt wird, ist sogar Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe möglich.

Hinzu kommt ein möglicher Betrug am Käufer, wenn die Ware nicht als Fälschung, sondern als Original angeboten wurde - macht noch einmal bis zu fünf Jahre Haft. Und: Der Käufer hat das Recht, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, sein Geld sowie Schadenersatz und sogar die Erfüllung des Vertrags zu verlangen. Das bedeutet: War der Käufer der Meinung, eine echte Gucci-Brille zu erwerben, dann muss ihm der Verkäufer diese auch zur Verfügung stellen - zum Preis des Plagiats.

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