Die Handy-Nutzung in Flugzeugen ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums jetzt in Ausnahmesituationen möglich.
Voraussetzung sei jeweils eine Freigabe durch die Fluggesellschaften, berichtete das Ministerium am Freitag in Berlin. Nach der neuen Verordnung über den Elektronik-Betrieb in Luftfahrzeugen (LuftEBV) könne auch die Nutzung von Laptops mit einer kabellosen Internetverbindung (WLAN) während des Flugs genehmigt werden.
Diese Geräte haben eine Sendeleistung von unter 100 Milliwatt. Dafür müsse im Flieger ein sogenannter Hotspot installiert sein. Als völlig unbedenklich auf der Flugreise gelte der Betrieb von MP3-Playern, Computerspielen und Digitalkameras.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) erklärte: "Die Sicherheit an Bord hat allerhöchste Priorität." Die technischen Standards seien nun neu gefasst. Die Verordnung orientiere sich an den neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen. Grundsätzlich bleibe der Betrieb von Handys in Flugzeugen aber verboten.
Die Verordnung lasse jedoch Ausnahmen zu, sofern die Fluggesellschaften dafür die technischen Voraussetzungen schaffen. "Der Flugzeughersteller muss die Unbedenklichkeit des Betriebs von Mobiltelefonen bescheinigen", sagte Tiefensee.