Entschädigungen von der Bahn:Eine Anlaufstelle für alle

Die Deutsche Bahn und ihre Konkurrenten wollen vom Sommer an eine gemeinsame Anlaufstelle für Entschädigungen bei Verspätungen anbieten.

Die Reisenden sollten mit ihren Ansprüchen nicht von einem Unternehmen zum anderen geschoben werden, sagte eine Bahn-Sprecherin in Berlin und bestätigte damit einen Bericht des Tagesspiegel. Nach dem neuen Fahrgastrecht, das im Sommer in Kraft treten soll, haben Bahn-Reisende bei Verspätungen ab einer Stunde Anspruch auf eine Entschädigung.

Die geplante gemeinsame Anlaufstelle sei noch in Arbeit, sagte die Bahn-Sprecherin. Sie solle aber gleichzeitig mit Inkrafttreten des neuen Fahrgastrechtes die Arbeit aufnehmen. Der Bundesrat will das Fahrgastrecht am 15. Mai verabschieden. Bis zum Sommerreiseverkehr soll das Gesetz gelten, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angekündigt hatte.

Die Deutsche Bahn gibt nach Angaben der Sprecherin derzeit täglich rund 900 Gutscheine vor allem wegen Verspätungen und Zugausfällen aus. Grundlage für die Entschädigungen ist die Kundencharta des Unternehmens. Danach erstattet die DB Kunden bei mindestens einstündiger Verspätung 20 Prozent des Fahrpreises, allerdings nur in Form eines Gutscheins.

Entschädigung auch in bar möglich

Nach dem neuen Fahrgastrecht haben Reisende aller Bahn-Unternehmen Anspruch auf Entschädigung - auch in bar - von 25 Prozent des Fahrpreises bei einer Verspätung ab einer Stunde, von 50 Prozent bei einer Verspätung ab zwei Stunden.

Das neue Fahrgastrecht sieht auch eine Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten zwischen einem Unternehmen und einem Kunden vor. Zypries sagte dem Tagesspiegel, sie wolle eine einheitliche Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger - also Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug. Die Fluggesellschaften weigern sich aber bislang, mit der bereits bestehenden Schlichtungsstelle Mobilität zusammenzuarbeiten. Sie ist beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) angesiedelt und wird vom Bundesverbraucherschutzministerium finanziert.

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