Diebstahl & Verlust:Wenn alles weg ist

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Der Urlaub hatte so schön begonnen, doch dann: Ausweis, Papiere, Geld, Kreditkarten - verloren, geklaut. Wie die Reise trotzdem weiter gehen kann.

Vor der Reise:

Für den Notfall sollte man Ausweispapiere sowie Geld- und Krankenkassenkarten, Fahrkarten bzw. Flugtickets stets kopiert und separat gelagert mitnehmen, rät die Verbraucherschutzzentrale Bayern.

Ganz wichtig: Alle Notfall-Rufnummern wie jene der Auslandskrankenversicherung und der Bank (Kontensperrung) sowie Geheimnummern gesondert und niemals zusammen mit den Dokumenten aufbewahren!

Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer der deutschen konsularischen Vertretung im angepeilten Urlaubsland herausfinden und notieren (Angaben unter www.auswaertiges-amt.de). Falls das nicht geschehen ist, hilft auch die Nummer des telefonischen Hilfsdienstes des Auswärtigen Amtes "0049-1888-17 44 444" weiter: Sie ist weltweit rund um die Uhr erreichbar und verbindet direkt mit der deutschen Botschaft im Urlaubsland.

Auf den Notfall zugeschnitten ist der forium Notfall-Pass: Er enthält sämtliche wichtige Rufnummern, etwa für die Sperrung der EC- und Kreditkarten im Ernstfall. Im PDF kann man außerdem selbst weitere wichtige Rufnummern eintragen und direkt ausdrucken (erhältlich unter www.forium.de).

Wenn es passiert ist:

Auf keinen Fall sollte man ständig alles Wichtige mit sich herumschleppen. Besser ist es, außer einem kleinen Geldbetrag alle Dokumente sowie die Reisekasse (Bargeld, Reiseschecks) und eine Telefonkarte im Hotelsafe zu deponieren und nur dem Bedarf entsprechend zu entnehmen.

Ist dennoch etwas geklaut worden oder verloren gegangen, erstattet man mit Hilfe der örtlichen Reiseleitung Anzeige bei der Polizei. Dazu nimmt man die Kopien der Dokumente mit. Konten sollte man sofort sperren lassen. Reiseschecks werden in der Regel unverzüglich ersetzt.

Bei Verlust von Ausweispapieren stellen die Konsularabteilungen der Botschaften, die Generalkonsulate und einige Honorarkonsuln Reiseausweise zur Rückkehr nach Deutschland aus. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Pässe ausstellen.

Einige Staaten verlangen für die Ausreise den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr. Hier muss bei Passverlust ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden, was die Weiterreise verzögern kann.

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