Bahnstreik:Fragen und Antworten für Kunden

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Am kommenden Freitag müssen sich Bahnkunden auf Verspätungen und Störungen im Personen- und Güterverkehr einstellen. Das sollten Sie dabei wissen.

Fallen bei Streik alle Züge aus?

(Foto: Foto: dpa)

Nein, die Bahn (DB) wird einen Notverkehr anbieten. IC, Regionalverkehr und S-Bahnen fahren wesentlich seltener. Fast alle ICE und alle Nacht- und Autozüge sollen sogar planmäßig fahren.

Was passiert, wenn mein Zug nicht kommt?

Bei Zugausfällen oder verpassten Anschlusszügen wegen Streiks können Reisende den nächsten Zug nehmen - auch wenn dieser höherwertig ist. Die Zugbindung für Sparangebote oder Monatskarten entfällt in diesem Fall. Es besteht aber kein Anspruch auf diese Regelung, sie wird vor Ort entschieden.

Gilt das auch für S-Bahnen?

Ja, aber nur in Städten, in denen die DB die S-Bahn betreibt (Hamburg, Berlin).

Halten ICE und IC öfter als sonst?

Nicht immer. Die Bahn will versuchen, auf stark vom Streik betroffenen Strecken auch mit ICE-Zügen an kleineren Bahnhöfen zu halten.

Setzt die Bahn auch Schienenersatzverkehr ein?

Auf einigen Strecken sollen im Regionalverkehr auch Busse eingesetzt werden. Wo genau, wird derzeit noch geplant.

Kann ich im Notfall ein Taxi nehmen?

Bei Streiks haben Kunden keinen Rechtsanspruch auf ein Taxi auf Bahnkosten.

Kann ich mein Ticket umtauschen?

Fällt ein Zug streikbedingt aus oder ist so sehr verspätet, dass der Fahrgast seine Reise nicht mehr antreten kann, kann er den Fahrschein bis Ende Oktober kostenlos umtauschen oder sich erstatten lassen. Bei Tickets zu Frühbuchersparpreisen mit 25 oder 50 Prozent Rabatt werden 15 Euro Gebühr fällig. Die Kosten für Monatskarten werden anteilig für die Tage erstattet, an denen gestreikt wurde.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Nein, Verspätungen durch Streiks liegen nicht in der Verantwortung der Bahn. Darum gibt es keinen Rechtsanspruch auf sonst übliche Entschädigungen.

Darf ich wegen des Streiks zu spät zur Arbeit kommen?

Ja. Wenn der Arbeitsweg betroffen ist, darf der Arbeitgeber keine Abmahnung wegen Zuspätkommens aussprechen. Die verspätete Zeit muss er dem Arbeitnehmer aber nicht bezahlen. Der Streik gilt aber nicht als Freibrief.

Wo bekomme ich mehr Informationen?

Die Bahn informiert unter der kostenlosen Rufnummer 08000 996633. Reisende aus dem Ausland erreichen die Hotline unter 0049 1805 334444.

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