Ärger auf Reisen:Die Retter in der Not

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Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, schon ist es passiert: Der Geldbeutel ist geklaut, der Mietwagen hat eine Beule oder man ist wegen eines vermeintlichen Vergehens angeklagt. Wer dann helfen kann.

Vor der Reise sollten Urlauber Papiere, Geld- und Krankenkassenkarten sowie Fahrkarten oder Flugtickets stets kopieren und getrennt von den Originalen aufbewahren, um sich etwa nach einem Diebstahl ausweisen zu können und leichter Ersatzdokumente zu bekommen.

Es empfiehlt sich zudem, alle Notfall-Rufnummern wie die der Auslandskrankenversicherung, der Bank und des Handy-Anbieters für die Kartensperrung sowie eventuell benötigte Geheimnummern sowie die Nummer der konsularischen Vertretung parat zu haben.

Reiseschecks von Vorteil

Am Urlaubsort sollten außer etwas Bargeld alle Dokumente, Wertsachen und die Reisekasse im Hotelsafe deponiert werden. Bei Verlust oder Diebstahl muss bei der Polizei sofort Anzeige erstattet werden. Betroffene sollten eine Kopie der Diebstahlsmeldung verlangen, die Versicherung besteht darauf. Um nicht auch noch finanziell ruiniert zu werden, sollten alle betroffenen Konten umgehend gesperrt werden. Reiseschecks werden meist schnell ersetzt.

Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate dürfen einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Es gibt aber Länder, die bei der Ausreise den Einreisestempel im Pass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. Dann muss zusätzlich ein Ausreisevisum beschafft werden, was Tage dauern kann.

Kfz-Papiere, Führerschein und Personalausweis können die Konsulate jedoch nicht ersetzen. Auf der Rückreise reicht jedoch meist die Verlustbescheinigung der Polizei.

Überbrückungsgeld vom Konsulat

Ist das gesamte Geld weg, helfen Konsulate dabei, Verwandte oder Freunde zu benachrichtigen, auch kennen sie Möglichkeiten für schnelle Überweisungen, etwa per Blitzgiro, telegrafischer Postüberweisung oder Geldtransfer. In besonders dringlichen Fällen zahlt die deutsche Vertretung ein Überbrückungsgeld oder die Rückkehr nach Deutschland, was natürlich erstattet werden muss.

Wer eines Vergehens beschuldigt wird, wird in manchen Ländern direkt festgenommen. Urlauber sollten auf ihr Recht bestehen, sofort die zuständige deutsche Vertretung zu unterrichten. Der Konsularbeamte kann Rechtsanwälte empfehlen, im Umgang mit den örtlichen Behörden helfen und die Angehörigen benachrichtigen. Einfluss auf das Verfahren hat er jedoch nicht. Auch Honorare und Kautionen darf er nicht zahlen.

Wird ein Urlauber vermisst, können sich Angehörige an das zuständige Konsulat wenden. Die Beamten beraten über die Möglichkeiten weiterer Nachforschungen, können das Außenministerium oder die Polizei am Urlaubsort einschalten und die Verwandten bei ihren Gesprächen mit den Behörden unterstützen.

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