Landespolitik:Landtagswahlanfechtung voraussichtlich 2023 Ausschussthema

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Abgeordnete nehmen im Plenarsaal an einer Sitzung des Landtags in Niedersachsen teil. (Foto: Moritz Frankenberg/dpa)

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Hannover (dpa/lni) - Der Wahlprüfungsausschuss im niedersächsischen Landtag wird sich voraussichtlich Ende des ersten Jahresquartals 2023 mit dem Schreiben von zwei FDP-Politikern befassen, die die Landtagswahl anfechten. Das sagte Ausschussvorsitzender André Bock (CDU) der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Hannover. Die Einspruchsfrist zur Landtagswahl würde noch bis zum 16. Dezember dauern. Danach würde sich die Landeswahlleitung damit befassen, später dann der Ausschuss.

Ende vergangener Woche ging im Landtag ein Schreiben der beiden FDP-Politiker Marco Genthe und Alexander Grafe ein. Grund der Anfechtung sind laut Schreiben Vorwürfe gegen die AfD. Es werde von den Unterzeichnern bestritten, „dass die fragliche Aufstellung des Landeswahlvorschlages der AfD tatsächlich in der so definierten freien, demokratischen und geheimen Wahl erfolgt ist“. Die Landtagswahl sei ungültig und müsse wiederholt werden.

In dem Schreiben wird Bezug genommen auf Anfang Oktober erhobene Vorwürfe des ehemaligen AfD-Mitglieds Christopher Emden, der früher stellvertretender Landesvorsitzender war. Emden warf der Partei mit Blick auf die Landtagswahl am 9. Oktober vor, wenn er für den Landtag hätte kandidieren wollen, hätte er sich Stimmen kaufen müssen. Von einem Parteifunktionär sei er darauf angesprochen worden. Emden hatte zum 31. Juli seinen Austritt aus der AfD erklärt.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte dazu Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat nach Angaben eines Sprechers diese Ermittlungen übernommen, das Verfahren sei aber bereits eingestellt worden.

Der frühere FDP-Landtagsabgeordnete Genthe sagte, es handle sich nicht um ein abgestimmtes Vorgehen des FDP-Landesverbands oder der früheren Landtagsfraktion. Die FDP zog bei der Landtagswahl nicht ins Parlament ein, sie scheiterte knapp an der Fünf-Prozent-Hürde.

Die AfD hatte die Vorwürfe erneut zurückgewiesen. Der Landesvorsitzende Frank Rinck sagte Ende vergangener Woche, es gebe weder schwarze Kassen, noch wurden Listenplätze verkauft. Die Listenkandidaten der AfD seien Anfang Juli bei einer Aufstellungsversammlung gewählt worden. Schiedsgerichte der Partei und ordentliche Gerichte hätten festgestellt, dass diese Wahlen „zu 100 Prozent“ ordnungsgemäß verlaufen seien, betonte Rinck.

© dpa-infocom, dpa:221129-99-710137/2

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