Wahlen:Neues Landeswahlamt soll nächstes Jahr kommen

Lesezeit: 1 min

Ein Wähler wirft in einem Wahllokal seinen Stimmzettel in die Wahlurne. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Das als Konsequenz aus den Wahlpannen 2021 geplante Landeswahlamt in Berlin soll kommendes Jahr geschaffen werden. Darauf verständigten sich Senat, Bezirke und Landeswahlleitung bei einer Sitzung ihrer gemeinsamen Arbeitsgruppe Wahlen, wie eine Sprecherin der Innenverwaltung am Dienstag auf dpa-Anfrage mitteilte. Demnach wurden Innenverwaltung und Wahlleitung gebeten, die bereits angelaufenen Planungen zügig weiter voranzutreiben. Das Wahlamt soll stärker aufgestellt sein als die bisherige Landeswahlleitung und zentrale Aufgaben bei der Wahlvorbereitung übernehmen. Dazu zählen Schulungen von Wahlhelfern oder die Beschaffung von Stimmzetteln.

Die AG Wahlen beschloss den Angaben zufolge im Beisein von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) außerdem die Erstellung eines Ablaufplanes für Wahlen, an den sich alle Beteiligten auf Landes- und Bezirksebene halten müssen. Enthalten soll der Plan unter anderem Fristen, Termine und Zuständigkeiten. Eine Verständigung gab es bei der Sitzung am Donnerstag auch darauf, Prozesse zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen zu standardisieren. Dazu gehört die Ausstattung von Wahllokalen. Der Austausch zwischen allen Beteiligten auf Landes- und Bezirksebene soll verbindlicher werden.

Vereinbart wurde zudem, ein Beschwerdemanagement einzurichten: Bürgerinnen und Bürger sollen also am Wahltag sowie am Tag davor und am Tag danach die Möglichkeit erhalten, auf digitalem Weg Probleme bei Wahlen zu melden. Offen blieb, ob es - wie von Landeswahlleiter Stephan Bröchler gefordert - höhere finanzielle Anreize für Wahlhelfer geben wird. Darüber müsse noch beraten werden, hieß es.

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 war von vielen Problemen geprägt. Dazu zählten zu wenige Wahlurnen, fehlende, falsche oder sogar kopierte Stimmzettel, flächendeckendes Wählen noch nach 18.00 Uhr und lange Schlangen vor Wahllokalen.

Am 16. November entscheidet der Berliner Verfassungsgerichtshof über die Gültigkeit der Wahl. In einer mündlichen Verhandlung am 28. September hatte das Gericht sehr deutlich eine komplette Wiederholung in Betracht gezogen. Sollten die Richter dieser Linie im Urteil folgen, müsste die Wiederholungswahl bis Mitte Februar stattfinden.

© dpa-infocom, dpa:221018-99-167131/3

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: