Volksverhetzung:Mahler zurück ins Gefängnis

Der einstige Linksextremist und heutige Neonazi soll seine Haftstrafe bis zum Ende absitzen. Es bestehe eine "negative Sozialprognose".

Der RAF-Mitbegründer und Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler muss womöglich ins Gefängnis zurück. Die Aussetzung seiner Haftstrafe zur Bewährung wurde aufgehoben, zudem gibt es eine neue Anklage wegen Volksverhetzung, so eine Gerichtssprecherin. Mahler hat seit 2009 eine zehnjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung und Holocaustleugnung zu verbüßen. Allerdings wurde der Vollzug 2015 wegen schwerer Krankheit unterbrochen. Mahler wird diesen Samstag 80 Jahre alt. Eine positive Sozialprognose ist laut Gericht nicht zu erwarten.

© SZ vom 23.01.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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