Visa-Affäre:Auswärtiges Amt dementiert: Kooperation mit BKA erwünscht

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Die Zeitung Die Welt hatte berichtet, dass deutschen Botschaften im Kampf gegen Visa-Missbrauch die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden untersagt wurde. Das Gegenteil sei der Fall, sagte jetzt ein Außenamts-Sprecher in Berlin.

Die bestehende enge Kooperation mit den Innenbehörden sei ausdrücklich erwünscht.

Das Auswärtige Amt dementierte Berichte, es habe bewusste auf eine "Einladerdatei" verzichtet. (Foto: Foto: ddp)

Die Welt hatte am Freitag berichtet, das für Visa-Fragen zuständige Referat im Außenamt habe am 24. Januar 2003 insgesamt 16 deutsche Botschaften in Osteuropa angewiesen, Anfragen von deutscher Polizei und Grenzschutzbehörden nicht mehr direkt zu beantworten.

Auswärtiges Amt: Zeitung verzerrt Wirklichkeit

Die Zeitung stelle die Realität erneut falsch beziehungsweise verzerrend dar, sagte der Sprecher. So wies er auch zurück, dass den Botschaften untersagt worden sei, Dateien mit verdächtigen "Einladern" zu führen, die bei Visa-Erschleichungen aufgefallen waren.

Es gebe erst seit 1. Januar dieses Jahres mit Inkrafttreten des Einwanderungsgesetz eine Rechtsgrundlage für solche Dateien. Alle Auslandsvertretungen seien nun angewiesen, solche Listen anzulegen.

Angeblicher Verzicht auf Einladerdatei

Die Welt stützte ihren Bericht auf interne Weisungen und Schriftwechsel. Demnach habe das für Visa-Fragen zuständige Referat 508 im AA am 24. Januar 2003 16 deutsche Botschaften in Osteuropa angewiesen, Anfragen von deutscher Polizei und Grenzschutzbehörden nicht mehr direkt zu beantworten.

"Es wird gebeten, die Beantwortung von Anfragen bei gleichzeitiger Übermittlung der Anfrage bis auf weiteres zunächst an das AA zu richten", heißt es der Welt zufolge in der Weisung. Zusätzlich soll das Referat die Botschaften angewiesen haben, keine Einladerdatei zu führen.

In solchen Datenbanken sammelten die Botschaften Namen und Daten von so genannten "Vieleinladern", die mit Reiselegenden bei der massenhaften Visa-Erschleichung halfen. "Es ist den Auslandsvertretungen nicht gestattet, eine Einladerdatei zu führen", habe Berlin mitgeteilt.

Protest aus Moskau

Auch dürften BKA und BGS noch nicht einmal automatischen Zugriff auf die allgemeine Visadatei erhalten. Dazu müsse immer "ein Ersuchen in jedem Einzelfall" vorliegen.

Die deutsche Botschaft in Moskau habe umgehend protestiert, weil dies zu einer "Lähmung der hiesigen Vertretung bei allen Bemühungen führen (würde), gemeinsam mit anderen Partnern Versuchen der unerlaubten Einreise, der Schleusertätigkeit bzw. des Menschenschmuggels zu begegnen."

Die Botschaft habe rund 20 Kriminalitätsfelder genannt, bei denen die Arbeit behindert worden sei, darunter Schleusungen, Fälschungen und Asylmissbrauch.

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