Verwirrung über Aufenthaltsort beendet:Kaplan wieder aufgetaucht

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Der Islamisten-Führer hält sich an die Auflagen und meldet sich bei der Polizei. Der mehrere Tage lang untergetauchte selbsternannte "Kalif von Köln droht die Abschiebung in die Türkei.

Von Hans-Jörg Heims

Der Islamistenführer Metin Kaplan hat sich am Montag bei der Kölner Polizei gemeldet. Wie ein Polizeisprecher bestätigte, sei Kaplan um ein Uhr morgens persönlich auf einer Wache im Stadtteil Chorweiler erschienen.

Der extremistische Prediger befolgte damit die gegen ihn nach seiner Haftentlassung vor einem Jahr verhängten Auflagen. Danach muss er sich jeden Montag bei den Behörden melden.

Wie es hieß, erschien Kaplan in Begleitung zweier Männer in traditionellem Gewand und mit weißer Kopfbedeckung. Gegenüber dem Polizeibeamten habe er sich ausgewiesen und sei nach Überprüfung der Personalien wieder gegangen.

Nach Angaben des Polizisten sei Kaplan "augenscheinlich nicht krank

Kaplan "augenscheinlich nicht krank"

gewesen". Vor einer Woche hatte sich der 51-Jährige nicht bei der Polizei gemeldet, sondern seinen Sohn ein ärztliches Attest vorlegen lassen.

Die Führungsaufsicht beim Kölner Landgericht hatte Kaplan daraufhin zu Hause aufgesucht und anschließend schriftlich bestätigt, dass Kaplan "augenscheinlich krank sei."

Bereits seit Freitag hält sich Kaplan wieder in seiner Wohnung auf. Dort war er zwei Tage zuvor nicht angetroffen worden, als ihn Polizisten unmittelbar nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster in Abschiebehaft nehmen wollten.

In Sicherheitskreisen wird davon ausgegangen, dass sich Kaplan während des Zugriffs in einer anderen Wohnung des Hauses aufgehalten habe. Es sei nicht ausgeschlossen, dass er nur drei Wohnungen weiter ausharrte, bis die Polizei wieder abgezogen sei, hieß es in Düsseldorf.

Der Haftbefehl war am Freitag wieder aufgehoben worden, nachdem das Verwaltungsgericht Köln einem Antrag der Anwältin Kaplans stattgegeben hatte und ihr Mandant in den nächsten zwei Monaten nicht abgeschoben werden darf. Für diesen Dienstag hat die Ausländerbehörde der Stadt Köln Kaplans Erscheinen angeordnet, damit er seinem Antrag auf Duldung begründet.

Eine Stadt-Sprecherin verteidigte unterdessen das Vorgehen gegen den Islamistenführer. Sie wies den Vorwurf zurück, der Haftbefehl sei auf der Grundlage unvollständiger Angaben beim Amtsgericht gestellt worden. Umstritten ist die Frage, ob Kaplan so lange nicht abgeschoben werden darf, bis das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Revisionsantrag entschieden hat.

Entscheidung nicht vor Ende des Jahres

Der Senat in Münster hatte geurteilt, dass keine Hindernisse für eine Abschiebung in die Türkei vorliegen. Die Richter ließen aber die Revision zu und bejahten ausdrücklich die aufschiebende Wirkung eines solchen Schrittes.

Die Kölner Behörden hingegen beriefen sich - unterstützt von Bundes- und vom NRW-Innenministerium - auf Regelungen im Asylverfahrensrecht, wonach eine Abschiebung auch während eines Revisionsverfahrens möglich ist. Eine Entscheidung in Leipzig wird nicht vor Ende 2004 erwartet.

© SZ vom 1. Juni 2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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