Vermögensausgleich:Kirchen erhalten so viel Geld vom Staat wie nie

Mehr als eine halbe Milliarde Euro werden die Länder 2016 an die Kirchen überweisen. Obwohl ein Gesetz von 1919 die Ablösung dieser Zahlungen fordert.

Von Matthias Drobinski, München

Die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland werden 2016 mehr als eine halbe Milliarde Euro an Staatsleistungen erhalten, so viel wie noch nie. Einer Auflistung der "Humanistischen Union" (HU) zufolge addieren sich die Zahlungen der Bundesländer mit Ausnahme der Stadtstaaten Bremen und Hamburg an die Kirchen auf gut 510 Millionen Euro. Die evangelische Kirche erhielt davon fast 298 Millionen, die katholische gut 212 Millionen. Baden-Württemberg zahlte mit insgesamt 114 Millionen Euro die größte Summe, gefolgt von Bayern (93 Millionen) und Rheinland-Pfalz (55 Millionen).

Die Leistungen sind Ersatzzahlungen des Staates für Vermögensverluste der Kirchen, vor allem zur Zeit der Reformation und des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803, bei dem viele Klöster und kirchliche Ländereien verstaatlicht wurden. Seit 1919 gebietet Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung die Ablösung der Staatsleistungen. Das aber ist bis auf Ausnahmen nicht geschehen, auch, weil die Länder hohe Einmalzahlungen an die Kirchen fürchten. Die HU fordert, die Staatsleistungen zu streichen: "Seit 1919 ist genug gezahlt", sagt Johann-Albrecht Haupt, der für die HU die Zahlen recherchiert hat. Die meisten Staatskirchenrechts-Experten bezweifeln jedoch, dass dies so einfach möglich ist. Für die Länder wie die Kirchen geht es um vergleichsweise geringe Summen: Die Staatsleistungen entsprechen etwa fünf Prozent der Kirchensteuereinnahmen. Und im Schnitt zahlt ein Bundesland pro Bürger und Jahr 6,28 Euro an Staatsleistungen - in Nordrhein-Westfalen 1,27, in Bayern 7,35, in Sachsen-Anhalt dagegen 14,53 Euro pro Bürger.

© SZ vom 02.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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