Verkehrspolitik:Rechnungshof gegen Autobahn-Privatisierung

Ein Verbot soll verhindern, dass die Trassen durch die Hintertür verkauft werden: über private Tochterfirmen einer staatlichen Gesellschaft. Im Mai beschließt der Bundestag über die Zukunft der 13000 Straßenkilometer.

Der Bundesrechnungshof hat sich einem Medienbericht zufolge für ein erweitertes Privatisierungsverbot der Autobahnen im Grundgesetz ausgesprochen. Das Verbot solle auch verhindern, dass über private Tochterfirmen einer staatlichen Autobahngesellschaft die Strecken durch die Hintertür verkauft würden, berichtet der Spiegel unter Berufung auf einen Bericht der Behörde. Diese spreche sich dort auch gegen eine Ausweitung von sogenannten ÖPP-Projekten aus, die es bereits gibt. Dabei bauen oder sanieren private Firmen Fernstraßen und kassieren im Gegenzug etwa Lkw-Maut-Einnahmen. Diese Partnerschaften sollten dem Rechnungshof zufolge auf Strecken von maximal 100 Kilometern Länge beschränkt bleiben. Der Rechnungshof hat wiederholt Kritik an den Plänen zur Neuorganisation des Autobahnnetzes geäußert und hält auch ÖPP-Projekte für ein schlechtes Geschäft für den Staat. Die "funktionale Privatisierung" ganzer Teilnetze sei "grundgesetzlich auszuschließen", zitiert der Spiegel aus dem Bericht.

Im Mai soll der Bundestag die Neuregelungen für die Autobahnen beschließen. Danach werden nicht mehr die Länder im Auftrag und auf Kosten des Bundes für Bau und Betrieb der 13 000 Autobahnkilometer verantwortlich sein. Stattdessen soll dies eine privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft des Bundes übernehmen. Sie soll außerdem 2300 Kilometer der sonstigen Bundesstraßen betreiben. Für die restlichen 33 000 Kilometer Bundesstraßen sollen die Länder zuständig bleiben.

© SZ vom 24.04.2017 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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