Verhandlung:Polizeinummern vor Gericht

In Sachsen-Anhalt tragen Polizisten seit vergangenem Jahr Codes auf dem Rücken - aber ist diese Kennzeichnung zulässig?

Seit Sommer 2018 müssen Polizisten in Sachsen-Anhalt bei Großeinsätzen einen Nummerncode auf dem Rücken tragen. So sollen sie leichter identifizierbar sein, um mögliches Fehlverhalten nachträglich prüfen zu können. Am Dienstag verhandelte das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau auf Antrag der AfD, ob diese Kennzeichnungspflicht zulässig ist. Nach Angaben des Innenministeriums sind etwa 750 Polizisten im Land von der Kennzeichnungspflicht betroffen. Ihre Einheiten werden etwa bei Großeinsätzen wie Demonstrationen eingesetzt. Die Kennzeichnungspflicht stelle Polizisten unter Generalverdacht, meint die AfD. Zudem werde in unzulässiger Weise in die Persönlichkeitsrechte der Polizisten eingegriffen. Ähnlich sehen es auch Gewerkschaftsvertreter. "Aus unserer Sicht ist die Kennzeichnungspflicht vollkommen unnötig", sagte der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Uwe Bachmann.

© SZ vom 13.03.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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