Die Pläne der Bundesregierung für eine schnellere Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst sollen auch Richterinnen und Richter umfassen. Das entschied das Kabinett am Mittwoch und ging damit auf einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrates ein. Die Länderkammer hatte gebeten zu prüfen, ob die richterrechtlichen Beendigungsgründe so angepasst werden könnten, dass bei strafrechtlichen Verurteilungen wegen Volksverhetzung zwischen Beamten und Richtern gleiche Maßstäbe gelten.
Der Bund will Extremisten künftig schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen können. Die Betroffenen können sich dagegen allerdings im Anschluss vor Verwaltungsgerichten zur Wehr setzen.