Verfassungsgericht:Satirische Werbung erlaubt

Diese Foto wurde im großen Bahn-Streik 2014/2015 zum Symbol des Stillstands auf den Schienen: Der Bahn-Gewerkschafter kam per Taxi zum Bahnhof. (Foto: Rainer Jensen/dpa)

Eine Werbung des Autovermieters Sixt, die den Gewerkschaftschef Claus Weselsky "Mitarbeiter des Monats" nennt, verletzt nicht dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden habe zu Recht festgestellt, dass die satirisch-spöttische Werbung Weselsky, den Vorsitzenden der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), nicht herabsetze, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Die GDL hatte in den Jahren 2014 und 2015 lange gestreikt. Sixt schaltete damals eine Anzeige in der Süddeutschen Zeitung, die ein Porträt Weselskys mit dem Text "Mitarbeiter des Monats" zeigte. Eine Zustimmung zur Werbung hatte Weselsky nicht gegeben. Das OLG wies seine Klage auf Unterlassung und auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr für die Verwendung seines Fotos ab. Dieses Urteil sei nicht zu beanstanden, befand jetzt das Bundesverfassungsgericht.

© SZ vom 26.02.2020 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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