Verfassungsgericht:CDU muss Millionen-Zuschuss zurückzahlen

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Die Christdemokraten haben ihren Anspruch auf 21 Millionen Euro aus staatlicher Parteienfinanzierung wegen ihres falschen Rechenschaftsberichts verwirkt.

Von Helmut Kerscher und Susanne Höll

Das Bundesverfassungsgericht begründete seinen am Donnerstag verkündeten Beschluss damit, dass Parteien zu einer ordnungsgemäßen und transparenten Buchführung verpflichtet seien. Im Januar 2000 war bekannt geworden, dass die hessische CDU 1983 heimlich 20,8 Millionen Mark auf Schweizer Konten verschoben hatte. Dieses Geld war in der Folgezeit in keinem Rechenschaftsbericht der CDU aufgetaucht.

Wegen dieses Schwarzgeldtransfers müssen sich derzeit der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther und der ehemalige hessische CDU-Schatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein in Wiesbaden wegen Untreue vor Gericht verantworten.

Unter Verweis auf falsche Rechenschaftsberichte der CDU erkannte Thierse im Februar 2000 der Partei den Anspruch auf 41,3 Millionen Mark (heute 21 Millionen Euro) staatlicher Zuschüsse für 1999 ab. Dieser Betrag war aufgrund der Spenden- und Beitragseingänge der CDU bemessen worden. 35,8 Millionen Mark waren bereits im Jahre 1999 ausgezahlt worden, sie muss die CDU zurückzahlen. Die verbleibenden 5,5 Millionen Mark hatte Thierse gleich einbehalten. Mit der Rückzahlung hat die CDU bereits begonnen, endgültig muss der Betrag bis 2007 erstattet sein.

"Rückzahlung keine Strafe"

Die Karlsruher Richter betonten, das Grundgesetz verlange von den Parteien, über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft zu geben. Die mit Zahlungen verbundene Gefahr der Einflussnahme auf Parteien müsse durchschaubar gemacht werden.

Dem Bürger müsse bei seiner Wahlentscheidung klar sein, welche Interessen er unterstütze. Diesem Verfassungsgebot genüge nur ein vollständiger und richtiger Rechenschaftsbericht. Die Verpflichtung zur Rückzahlung sei keine Strafe. Vielmehr habe die CDU schlicht keinen Anspruch auf die staatliche Parteienfinanzierung gehabt, weil sie nicht ordnungsgemäß - durch Abgabe eines korrekten Rechenschaftsberichts - an der Festsetzung des Staatszuschusses mitgewirkt habe.

An der Entscheidung waren nur sechs der acht regulären Mitglieder des Zweiten Senats beteiligt. Richter Michael Gerhardt war von Gesetzes wegen ausgeschlossen, weil er früher am Bundesverwaltungsgericht mit der CDU-Klage befasst war. Richter Hans-Joachim Jentsch hatte seine Ablehnung beantragt, weil Kanther als Rechtsanwalt in der Jentsch-Kanzlei arbeitet.

Als seine Vertreterin wurde Renate Jaeger vom Ersten Senat hinzugelost. Die sieben Richterinnen und Richter entschieden im Ergebnis einstimmig. In der Begründung wichen zwei von ihnen, Udo Di Fabio und Rudolf Mellinghoff, aber teilweise ab. Sie bezeichneten die Entscheidung als "gerade noch vertretbar", kritisierten aber, dass die harten Auswirkungen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts keine klare gesetzliche Grundlage hätten. (Az: 2 BvR 383/03)

Die CDU zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. Generalsekretär Laurenz Meyer sagte, die Parteifinanzen würden stark beansprucht. In der Parteispitze war von "verminderter Kampagnenfähigkeit" die Rede. Nach SZ-Informationen sollen die CDU-Führungsgremien am Montag beraten, wie die noch offenen zehn Millionen Euro aufgebracht werden können.

Erwogen wird dabei auch, die Landesverbände länger als geplant an der Sanierung der Parteifinanzen zu beteiligen. In der Finanzkrise hatte die CDU 2000 beschlossen, dass die Landesverbände bis Mitte 2005 von jedem Mitgliedsbeitrag 50 Cent zusätzlich an die Bundespartei abführen müssen. Diese hatte bis dahin pro Mitglied 1,25 Mark erhalten. Die Laufzeit für die Sonderumlage könnte nun verlängert werden, hieß es am Donnerstag.

© SZ vom 17.9.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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