USA:Klage gegen Abhöraktionen

Zwei amerikanische Bürgerrechtsorganisationen haben die Bush-Regierung vor Gericht angeklagt. Bush hat zugegeben, das Abhören von Telefongesprächen und das Ausspionieren von E-mails der Bürger ohne richterliche Genehmigung erlaubt zu haben.

US-Bürgerrechtsorganisationen haben die Regierung von Präsident George W. Bush wegen ihrer ohne richterliche Genehmigung unternommenen Lauschangriffe verklagt.

Die am Dienstag in New York und Detroit eingereichten Klagen des Center for Constitutional Rights (CCR) und der Amerikanischen Bürgerrechtsvereinigung (ACLU) zielen darauf ab, diese Abhöraktionen zunächst per einstweiliger Verfügung zu stoppen und später ganz verbieten zu lassen.

CCR-Direktor Bill Goodman warf der Regierung vor, mit dem Lauschangriff "unkontrollierte Macht" ausüben und sich der "unbequemen Einmischung" von Legislative und Judikative entziehen zu wollen.

Rechtfertigung "Kriegszustand"

Die Klage des CCR in New York richtet sich sowohl gegen Bush als auch gegen den Chef des Geheimdienstes NSA, Keith Alexander. Die Klage der ACLU in Detroit zielt nur gegen die NSA und Alexander.

ACLU-Chef Anthony Romero sagte, mit den Abhöraktivitäten habe Bush "illegal" seine Vollmachten in einem Umfang ausgedehnt, wie es die USA seit den Zeiten von Präsident Richard Nixon nicht mehr erlebt hätten. Nixon war 1974 wegen der Abhöraffäre von Watergate zurückgetreten.

Bush hatte Mitte Dezember eingeräumt, nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zahlreiche Lauschangriffe auf US-Bürger durch die NSA ohne Einschaltung von Gerichten eigenständig genehmigt zu haben. So wurden Telefongespräche abgehört und Emails angezapft.

Die Abhöraktionen rechtfertigte der Präsident damit, dass er "als Oberbefehlshaber im Kriegszustand" das Recht habe, "notwendige Maßnahmen zum Schutz des amerikanischen Volkes zu ergreifen".

Die Enthüllungen lösten dennoch Empörung in den USA aus. Rechtsexperten des Kongresses kamen zu dem Ergebnis, dass die Lauschangriffe ohne richterliche Beschlüsse ein Verstoß gegen geltendes Recht seien.

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