Urteil zu Stasi-Spitzeln:"Ein Meilenstein gegen das Vergessen"

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Ein Gericht in München hat entschieden: Auch 20 Jahre nach dem Mauerfall müssen hochrangige Stasi-Spitzel die Veröffentlichung ihres Namens hinnehmen.

E. Müller-Jentsch

Ein hochkarätiger ehemaliger Stasi-Spitzel muss es sich gefallen lassen, dass im Zusammenhang mit einem historischen Ereignis in Wort und Bild über ihn berichtet wird.

Die Bespitzelung der DDR-Bevölkerung durch die Stasi beschäftigt auch heute noch viele Menschen. In der kritischen Auseinandersetzung mit der Geschichte muss nicht darauf verzichtet werden, auch Namen zu nennen - so entschied das Landgericht München. (Foto: Fotos: dpa, Reuters / Montage sueddeutsche.de)

Das hat am Mittwoch die Pressekammer des Landgerichts München I entschieden. Die Richter wiesen die Klage des früheren IM "Schubert" gegen den Münchner Epidemiologen und Mathematiker Joachim Heinrich ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Ob Herbert G. Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen wird, ist noch offen.

Der Abteilungsleiter am Helmholtz-Zentrum und Lehrbeauftragte an der Ludwig-Maximilian-Universität ist Initiator eines Projektes, das die Bespitzelung der Erfurter Umweltgruppe erforscht.

Heinrich G. alias "Schubert" war nach Angaben des Gerichts seit 1981 Informeller Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit. Er avancierte zum "Informellen Mitarbeiter Beobachtung" (IMB) und gehörte damit zu einer kleinen Spitzel-Elite, die für die "Zersetzung, Zerschlagung oder Zurückdrängung von Feinden" eingesetzt wurde.

Ein Foto zeigt G. dann jedoch als vermeintlichen Bürgerrechtler, der im Dezember 1989 einen Militärstaatsanwalt bei der Versiegelung der Erfurter Stasi-Zentrale überwacht. Dieses Foto galt als Schlüsseldokument der friedlichen Revolution in der DDR: Die Bürger von Erfurt hatten damals als erste eine Außenstelle der Staatssicherheit lahmgelegt.

Als Joachim Heinrich auf seiner Internetseite stasi-in-erfurt.de dieses Bild zeigte und Namen und Funktion des "IMB Schubert" offenbarte, wollte ihm Herbert G. das verbieten lassen. Da er im Staatsapparat der DDR weder ein Amt bekleidet noch eine sonstige Position des öffentlichen Lebens ausgefüllt habe, müsse das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinter seinen berechtigten Interessen zurücktreten.

Heinrich zufolge hält dieses Foto dagegen einen historischen Moment fest. Es setze den Schlusspunkt der Bespitzelung der DDR-Bevölkerung durch die Stasi in Szene und zeige Herbert G., wie er sich anschicke, "vom Stasispitzel zum Helden" zu werden. Das Bild dokumentiere, wie noch der Moment der Inbesitznahme der Stasidienststellen durch das Volk von Stasispitzeln überwacht wurde.

Das sah die 9. Zivilkammer ähnlich: Es handle sich um ein wahrhaft historisches Bilddokument, auf dem der Kläger zu sehen sei. Und als "IMB" hebe G. sich von anderen informellen Mitarbeitern oder gar der übrigen Bevölkerung der DDR ab und sei insoweit sehr wohl exponiert. "Vor diesem Hintergrund muss das grundsätzlich anerkennenswerte Interesse des Klägers an Anonymität, welches als Bestandteil seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (...) Verfassungsrang genießt, hinter die durch die allgemeine Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit und die Wissenschaftsfreiheit geschützten Interessen des Beklagten zurücktreten", heißt es in dem Urteil.

Und weiter: Die Aufarbeitung historischer Ereignisse und die Ermittlung der geschichtlichen Wahrheit würden "in nicht hinnehmbarem Maße zurückgedrängt, wenn über historische und geschichtlich bedeutsame Ereignisse nicht voll umfänglich berichtet werden dürfte". Dies schließe die Veröffentlichung von Bildern und - soweit Personen sprichwörtlich Geschichte machen - Bildnissen mit ein, sagen die Richter in ihrer Entscheidung. Gerade wegen Besonderheit des Augenblicks und aufgrund der "Funktion", die der Kläger seinerzeit eingenommen hatte, erscheine die Veröffentlichung seines Bildnisses als gerechtfertigt (Az.:9O1277/09).

Man darf also nach Meinung des Gerichts solch ein historisches Foto nicht nur zeigen, sondern auch sagen, was und wer darauf zu sehen ist - für Joachim Heinrich ist dieses Urteil deshalb "ein Meilenstein gegen das Vergessen und für die Meinungsfreiheit bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung der DDR-Geschichte".

© SZ vom 16.04.2009/gba - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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