Urteil:Zeugen Jehovas müssen staatlich anerkannt werden

Lesezeit: 1 min

Die Religionsgemeinschaft muss nach einem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden. Nun dürfen die Zeugen Jehovas unter anderem Kirchensteuer einziehen und Gemeindehäuser unterhalten. Religionsunterricht wollen sie nicht erteilen.

Die Zeugen Jehovas müssen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin erfüllt die Religionsgemeinschaft die Voraussetzungen für die Verleihung dieses Status. Damit setzte sich die Gemeinschaft in einem jahrelangen Rechtsstreit gegen das Land Berlin durch, das ihr die Körperschaftsrechte verweigert hatte.

Zeitschriften der Zeugen Jehovas: Der Wachtturm und Erwachet (Foto: Foto: dpa)

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe urteilten, die Religionsgemeinschaft sei keine reale Gefahr für die Demokratie. (Az.: 5 b 12.01)

Kein Religionsunterricht geplant

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die religiöse Zwecke verfolgt, darf Gemeindehäuser unterhalten, Kirchensteuer einziehen und ihre Toten beerdigen. Außerdem haben sie ein Recht auf steuerliche Vergünstigungen und haben Anspruch auf Vertretung in Rundfunkräten. Körperschaften stehen unter staatlicher Aufsicht.

Das Recht, an Schulen Religionsunterricht zu erteilen, ist nach den Worten des Vorsitzenden Richters Jürgen Kipp aber unabhängig vom Status als Körperschaft: "Diesen Antrag hätten die Zeugen schon längst stellen können", erklärte er.

Richter: Keine Beweise für Drucksituationen

Sie hatten allerdings vor dem Verfahren davon gesprochen, dass sie keinen Religionsunterricht geben wollen. Das Land Berlin hatte unter anderem argumentiert, die Religionsgemeinschaft verhalte sich intern anders, als sie es nach außen darstelle. "Es gibt keine Auskünfte von Familiengerichten oder Schulpsychologen, die belegen, dass die Zeugen Jehovas eine Drucksituation aufbauen, wenn sich ein Familienmitglied von der Gemeinschaft abwendet", sagte Kipp dagegen.

Die Aussagen von Aussteigern reichten nicht aus, weil erst ihr psychischer Hintergrund überprüft werden müsse. "Diese Arbeit hat das Land Berlin seit zwölf Jahren nicht geleistet", kritisierte der Richter.

Der Rechtsstreit zog sich seit Jahren durch die Instanzen. Der Fall ging bereits bis vor das Bundesverfassungsgericht und wurde dann vom Bundesverwaltungsgericht wieder an Berlin zurückverwiesen.

Das Gericht hat eine Revision nicht zugelassen. Das Land Berlin prüft nun eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

© sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: