Urteil:Kopftuchverbot ist diskriminierend

Das Bundesarbeitsgericht kommt zum Schluss, dass einer muslimischen Lehrerin, die das Land Berlin wegen Tragens eines religiösen Symbols nicht einstellen wollte, eine Entschädigung zusteht.

Von Matthias Drobinski, München

Das Land Berlin darf einer muslimischen Bewerberin für eine Lehrerinnenstelle nicht von vornherein verbieten, ein Kopftuch zu tragen. Ein solches grundsätzliches Verbot, im Unterricht religiöse Symbole zu tragen, sei eine nicht hinzunehmende Diskriminierung religiöser Überzeugungen, urteilte am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Das seit 2005 geltende Berliner Neutralitätsgesetz verbietet Lehrkräften, aber auch Polizei- und Justizmitarbeitern, im Dienst ein muslimisches Kopftuch, ein christliches Kreuz, die jüdische Kippa oder andere weltanschauliche Zeichen zu tragen.

Die muslimische Klägerin hatte sich in Berlin als Lehrerin beworben. Nach dem Bewerbungsgespräch war sie darauf hingewiesen worden, dass sie im Schulunterricht kein religiös konnotiertes Kleidungsstück tragen dürfe. Sie erklärte, ihr Kopftuch nicht ablegen zu wollen, und wurde daraufhin abgelehnt. Die Frau klagte auf eine Entschädigung, weil sie wegen ihres Glaubens diskriminiert worden sei; im November 2018 sprach ihr das Landesarbeitsgericht Berlin 5159,88 Euro Entschädigung zu. Dagegen hatte der Berliner Senat beim Bundesarbeitsgericht Revision eingelegt - erfolglos. Ein Verbot sei nur aus einem konkreten Anlass heraus zulässig, urteilten die höchsten Arbeitsrichter, zum Beispiel, wenn der Schulfriede gestört sei. Eine solche Störung aber habe das Land nicht nachweisen können.

Die Entscheidung der Richter in Erfurt ist über den Einzelfall hinaus brisant, weil sie das Neutralitätsgesetz Berlins infrage stellt. Der Streit über dieses Gesetz entzweit auch die Berliner rot-rot-grüne Koalition: Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hält das Gesetz für verfassungskonform, Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) dagegen nicht.

© SZ vom 28.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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