Urteil des Bundesverfassungsgerichts:Erlaubnis für Tornado-Einsatz

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Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für den Einsatz deutscher Tornados in Afghanistan vorerst freigemacht. Das Karlsruher Gericht teilte mit, dass es einen Eilantrag der Linksfraktion im Bundestag abgelehnt habe.

Die Linkspartei wollte die Entsendung von sechs Aufklärungsflugzeugen, die Mitte April abgeschlossen sein soll, durch eine Einstweilige Anordnung des Karlsruher Gerichts in letzter Minute stoppen lassen. Über die zugleich eingelegte Organklage der Partei wird das Gericht am 18. April verhandeln.

Die Richter wiesen den Eilantrag mit der Begründung zurück, dass die Linksfraktion nicht dargelegt habe, warum die von ihr behauptete Verletzung von Parlamentarierrechten verfestigt würden, wenn die Flugzeuge zunächst starten dürfen und erst später endgültig über den Einsatz entschieden werde.

Nach Ansicht der Linksfraktion liefern die Tornados Fotos für einen Krieg, bei dem nicht mehr klar sei, ob ein Angriff Militärs oder Zivilisten gelte. Zudem seien der Einsatz der Internationalen Afghanistan-Schutztruppe (ISAF) und die US-geführte Anti-Terroroperation "Enduring Freedom" nicht mehr zu trennen. Damit sei Deutschland auch an dem völkerrechtswidrigen "Enduring Freedom"-Einsatz beteiligt.

Verstoß gegen Völkerrecht?

Bereits am 12. März 2007 war ein gleichartiger Antrag der beiden Unionsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) als unzulässig verworfen worden.

Einzelne Bundestagsabgeordnete könnten nicht in einem Organstreit geltend machen, die Bundesregierung habe Parlamentsrechte verletzt, lautete die damalige Begründung.

Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Oskar Lafontaine, hatte in dem jetzt entschiedenen Eilantrag argumentiert, in Afghanistan werde gegen das Völkerrecht verstoßen. Zudem sei der NATO-Vertrag in einem Maße überdehnt, das nicht mehr zu verantworten sei.

Die NATO sei laut Vertrag als Verteidigungsbündnis angelegt und solle nur das Gebiet ihrer Mitgliedsländer verteidigen. Beide Grundsätze würden in Afghanistan verletzt. Vor allem der Anti-Terrorkampf sei vom NATO-Vertrag nicht gedeckt, hieß es in dem am Freitag verworfenen Eilantrag der Linksfraktion.

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