Überraschende Ankündigung:Rumsfeld nimmt an Münchner Sicherheitskonferenz teil

Lesezeit: 2 min

Der US-Verteidigungsminister überrascht gleich zweifach: Zum einen hat er heute unangekündigt verletzte Soldaten im Irak besucht. Wenige Stunden zuvor ließ er zudem erklären, nun doch an der Münchner Tagung teilnehmen zu wollen. Erst gestern hatte die Bundesanwaltschaft erklärt, nicht gegen Rumsfeld ermitteln zu wollen.

US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld ist überraschend zu einem Besuch im Irak eingetroffen. Wie US-Medien berichteten, landete Rumsfeld am Morgen in Mosul und besuchte ein Lazarett Der Besuch sei aus Sicherheitsgründen zuvor nicht angekündigt worden.

Donald Rumsfeld (Foto: Foto: AP)

Zunächst habe der Verteidigungsminister ein Lazarett mit verletzten Soldaten besucht. Danach werde Rumsfeld außerdem mit US-Kommandeuren und der irakischen Sicherheitskräfte zusammentreffen, hieß es weiter. Rumsfeld ist der erste ranghohe US-Regierungsvertreter, der den Irak nach den Wahlen vom 30 Januar besucht.

Anschließend fliegt Rumsfeld wohl nach München. Der Minister werde am Wochenende "voraussichtlich" doch zur Sicherheitskonferenz kommen, sagte ein Pentagon-Sprecher. Die terminlichen Einzelheiten würden derzeit noch geklärt.

Zuvor hatte Generalbundesanwalt Kay Nehm mitgeteilt, dass er wegen der Gefangenenmisshandlungen im Irak nicht gegen Rumsfeld ermitteln werde. Zur Begründung hieß es, dass die Vereinigten Staaten vorrangig zuständig seien.

Rumsfelds Mitarbeiter wollten keinen direkten Zusammenhang zwischen der Mitteilung des Generalbundesanwalts und der Reise des Ministers nach München bestätigen. Rumsfeld hatte in der vergangenen Woche aber erklärt, dass rechtliche Fragen ein Aspekt seien, die über seine Teilnahme an der Sicherheitskonferenz entschieden. Als Ersatz für den Minister hätte Rumsfelds Stellvertreter Paul Wolfowitz kommen sollen.

Der Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck hatte am 30. November 2004 im Namen der US-Menschenrechtsgruppe Center for Constitutional Rights (CCR) und vier misshandelter irakischer Staatsbürgern Strafanzeige gegen Rumsfeld erstattet. Neben dem Minister wurden weitere zehn Personen wegen Misshandlungen im irakischen Gefängnis Abu Ghraib angezeigt. Darunter waren offenbar auch in Deutschland stationierte US-Soldaten.

Die Menschenrechtler hatten erklärt, trotz "glaubhafter Berichte", dass die Folterungen in Abu Ghraib "direkt oder indirekt von höchsten Funktionären der US-Regierung abgesegnet wurden", beschränke sich das Militär darauf, die Verstöße als Tat einzelner Sadisten zu behandeln. Bei der Anzeige stützt sich das CCR auf das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, wonach Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord auch dann verfolgt werden können, wenn keine Deutschen beteiligt sind und das Vergehen nicht in Deutschland stattfand.

Tatort- oder Heimatstaaten sind zuständig

In der Begründung der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hieß es, nach internationalem Strafrecht seien in erster Linie die Behörden des Tatortstaates oder die Heimatstaaten der Täter und Opfer sowie internationale Gerichtshöfe zuständig. Nur wenn diese unfähig und unwillig seien, Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch zu verfolgen, solle diese Lücke durch unbeteiligte Drittstaaten geschlossen werden.

Auch der Internationale Strafgerichtshof werde erst dann tätig, wenn Einzelstaaten unwillig oder unfähig zur Strafverfolgung seien. Damit liege die vorrangige Zuständigkeit bei den USA als Heimatstaat der Angezeigten. Denn die Misshandlungen seien außerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Strafprozessordnung begangen worden. Außerdem gebe es keine Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung von Deutschen.

Zudem verwies die Karlsruher Anklagebehörde darauf, dass die US-Justiz in dem Fall sehr wohl tätig sei. Wegen der Vorgänge von Abu Ghraib seinen bereits mehrere Verfahren gegen Tatbeteiligte durchgeführt worden.

© AFP/AP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: