Türkei, USA:Streit um Visavergabe

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Die Beziehung zwischen den beiden Ländern ist in eine schwere diplomatische Krise geraten. Nach der Festnahme eines US-Konsulatsangestellten in der Türkei haben beide Länder die gegenseitige Visa-Erteilung ausgesetzt.

Die Beziehungen zwischen der Türkei und den USA sind in eine schwere diplomatische Krise geraten. Das türkische Außenministerium bestellte nach Angaben der amtlichen Nachrichtenagentur Anadolu am Montag den US-Geschäftsträger in Ankara ein und forderte die US-Regierung auf, die Einschränkungen für die Visa-Vergabe an Türken zurückzunehmen. Auslöser der Krise war die Festnahme eines türkischen Mitarbeiters des US-Konsulats in Istanbul am Mittwoch. Die türkische Justiz verdächtigt den Konsulatsmitarbeiter, zur verbotenen Gülen-Bewegung zu gehören und Spionage zu betreiben. Die USA weisen diese Vorwürfe als unbegründet zurück.

Die Festnahme zog Visa-Sanktionen der USA und Gegensanktionen der Türkei nach sich: Am Sonntag verkündete die US-Regierung, dass bis zur Prüfung der Sicherheit der Konsulatsmitarbeiter in der Türkei die Vergabe von temporären Visa ausgesetzt werde. Die USA wollen in den Konsulaten in der Türkei demnach nur noch Anträge für dauerhafte Visa bearbeiten. Die Türkei reagierte mit einer praktisch wortgleichen Erklärung, in der sie verkündete, die Visa-Ausstellung durch die türkischen Konsulate in den USA zu stoppen. Auch die Ausstellung von E-Visa sowie die Visa-Vergabe an der Grenze sei für US-Bürger gestoppt worden, hieß es in der Erklärung.

Am Montag forderte die Türkei die USA zum Einlenken auf. Das türkische Außenministerium verlautete, der stellvertretende Leiter der US-Mission in der Türkei, Philip Kosnett, sei einbestellt worden. Die türkischen Vertreter hätten die Erwartung geäußert, dass die USA die "unnötige Eskalation" beendeten, die Bürgern beider Länder schade. Die Maßnahme bedeutet, dass Türken und US-Bürger bis auf Weiteres nicht mehr zum Arbeiten oder zu Urlaubs- oder Geschäftsreisen in das jeweilig andere Land reisen können. ,

© SZ vom 10.10.2017 / AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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