Telefon-Werbung:Geldstrafen für Guerilla-Werber

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Kunden, denen am Telefon Abos untergejubelt werden, will Bundesjustizministerin Zypries besser schützen. Auch unerwünschte Telefonwerbung soll nun entschieden bekämpft werden - mit hohen Strafzahlungen.

Daniela Kuhr

Es sind Geschichten, die empören: Immer wieder tauchen Fälle auf, in denen dubiose Anbieter einem ahnungslosen Kunden telefonisch ein Zeitungsabonnement oder einen Vertrag zur Teilnahme an einem Gewinnspiel untergeschoben haben. Auch von alten Ehepaaren ist die Rede, die - ohne es zu merken - einen Vertrag mit einem neuen Telefonanbieter abgeschlossen haben und wegen der Wirren des Wechsels plötzlich ganz ohne Anschluss dastehen. Damit soll nun Schluss sein.

Ungewollte Anrufer haben es künftiger schwerer. (Foto: Foto: dpa)

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) planen mehrere Maßnahmen, um die unlauteren Praktiken zu beenden. So sollen Verbraucher künftig Verträge über Zeitungs- oder Illustriertenabonnements sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen ohne Angabe von Gründen widerrufen dürfen.

Je nach den Umständen des Einzelfalls beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage oder einen Monat. Sie beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Für die meisten telefonisch geschlossenen Verträge existiert solch ein Widerrufsrecht bereits. Zeitungsabos oder Lotterieverträge waren bislang jedoch ausgenommen. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Die neuen Vorschriften sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Derzeit ist der Gesetzentwurf in der Ressort-Abstimmung.

Auch gegen unerwünschte Telefonwerbung wollen die beiden Minister vorgehen. Ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers ist Telefonwerbung zwar jetzt schon verboten, doch einige Firmen lassen sich davon nicht abhalten.

Nach einer Forsa-Umfrage vom vergangenen Herbst fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt. 64 Prozent der Befragten waren in den Monaten zuvor ohne eine Einwilligung von einem Unternehmen angerufen worden.

Die Firmen hatten bislang bei einem Verstoß gegen das Verbot kaum etwas zu befürchten. In aller Regel drohte ihnen nur, dass Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände sie auf Unterlassung verklagen. In Zukunft soll es daher schärfere Sanktionen geben. Wer unerlaubt Telefonwerbung betreibt, soll nach dem Willen der Justizministerin bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlen müssen.

Außerdem dürfen die Anrufer ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Viele unerwünschte Werbeanrufe seien bislang nur deshalb nicht verfolgt worden, weil sich nicht feststellen ließ, wer angerufen habe, sagte Zypries. Wer künftig bei einem Werbeanruf die Rufnummer unterdrücke, dem drohe ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Die Ministerin räumte ein, dass es in diesem Fall schwierig sei, den Sünder zu verfolgen, "doch wenigstens machen wir deutlich, dass wir so ein Verhalten überhaupt nicht tolerieren".

Das Problem der "untergeschobenen Telefonverträge" wollen Zypries und Seehofer ebenfalls lösen. So soll der neue Vertragspartner schriftlich nachweisen müssen, dass der Kunde seinen alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat. Erst danach werde der Telefonanschluss des Verbrauchers auf den neuen Anbieter umgestellt, kündigte die Justizministerin an.

© SZ vom 12.03.2008/grc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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