Suchtbekämpfung:Regierung denkt über Rauchverbot für Minderjährige nach

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Im Kampf gegen den Qualm will die große Koalition nun die Altersgrenze für den Zigarettenverkauf auf 18 Jahre heraufsetzen. Und weil es mit der Rauchfreiheit in der Gastronomie nicht recht klappen mag, zeichnet sich auch hier eine gesetzliche Regelung ab.

Auf Raucher kommen schwere Zeiten zu: Die Bundesregierung denkt auch über ein Rauchverbot für Jugendliche bis 18 Jahren nach, wie der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Gerd Müller, am Freitag sagte.

Um einen gesetzlichen Schutz vor Passivrauch zu erreichen, wollen die Fraktionen von SPD und Grünen nach der Sommerpause ihre geplanten Anträge zum Nichtraucherschutz zusammenbringen. Ziel ist ein Antrag, der von allen Fraktionen unterstützt werden kann.

Laut Bundesverbraucherministerium wird über eine Änderung des Jugendschutzgesetzes nachgedacht, das bisher einen Verkauf von Zigaretten ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt. Die Altersgrenze könnte auf 18 erhöht werden.

Müller sagte der Passauer Neuen Presse: "Ein solcher Schritt wäre ein klares politisches Signal, dass die Politik die Gefahren des Rauchens besonders bei Heranwachsenden ernst nimmt."

SPD und Grüne als Vorreiter

Eine Ministeriumssprecherin verwies aber darauf, dass es noch keinen abgestimmten Gesetzentwurf gebe. Für ein Nichtraucherschutzgesetz wollen Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen nach der Sommerpause einen gemeinsamen Antrag einbringen.

Zwei Anträge von SPD und Grünen sollen zusammengeführt werden, wie die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Carola Reimann, der Sächsischen Zeitung sagte. Auch Parlamentarier der Union seien mit dabei.

Die Anträge zielen auf die Abschaffung einer Ausnahme in der Arbeitsstättenverordnung, die Arbeitnehmer seit 2002 vor Rauch am Arbeitsplatz schützt. Die Ausnahmeregelung gilt für Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr, was vor allem die Gastronomie betrifft.

Der SPD-Antrag, den bereits rund 130 Abgeordnete verschiedener Fraktionen unterschrieben haben, fordert die Bundesregierung außerdem auf, noch 2006 einen Gesetzentwurf einzubringen, der ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie einführt.

Auch der Antrag der Grünen-Fraktion fordert einen "wirksamen Schutz vor Passivrauchen in allen Gebäuden, Einrichtungen und Behörden im Zuständigkeitsbereich des Bundes".

Ausnahmeregelungen für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr sollen gestrichen werden, die Regelungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung sollen enger gefasst werden.

Dagegen will Bundesverbraucherminister Horst Seehofer ein Rauchverbot auch in der Gastronomie erreichen, da sich gezeigt habe, dass freiwillige Vereinbarungen nicht zum Ziel führten.

Dehoga setzt weiter auf Selbstverpflichtung

Da es in der Vergangenheit im Bundestag keine Mehrheit für gesetzliche Rauchverbote gab, hatte das Gesundheitsministerium mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Diese sieht vor, dass ab 1. März 2008 die Hälfte der Plätze in 90 Prozent der Gaststätten Nichtrauchern vorbehalten werden soll.

Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges wies in der Hannoverschen Neuen Presse Forderungen nach einem Rauchverbot zurück: "Wir stehen zur Zielvereinbarung Nichtraucherschutz und erwarten Vertragstreue der Regierung."

Bis zum 1. März 2007 sollte man "unserer Branche die Gelegenheit geben zu beweisen, dass wir in der Lage sind, ohne Gesetz das Nichtraucherangebot auszuweiten".

In der Union gibt es zahlreiche Kritiker eines gesetzlichen Rauchverbots, denen vor allem ein Verbot in der Gastronomie zu weit geht. Auch in der FDP gibt es Vorbehalte gegen eine gesetzliche Regelung.

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