Streit um Abschiebeverbot:"Hinreichend verlässlich"

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Der Islamist Sami A. wird vorerst nicht aus Tunesien zurückgeholt. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.

Die Stadt Bochum muss den abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. bis auf Weiteres nicht aus Tunesien zurückholen. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor, mit dem die Richter am Mittwoch einem Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) folgten. Mit seiner Entscheidung hob das Gericht das Abschiebeverbot für A. vorläufig auf. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar (Az. 7a L 1947/18.A).

Der von Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Mann war vor gut vier Monaten trotz eines Abschiebeverbots rechtswidrig nach Tunesien abgeschoben worden. Das Bundesflüchtlingsamt beantragte Ende Oktober bei Gericht, dieses Verbot aufzuheben und eine Eilentscheidung vom 12. Juli entsprechend zu ändern. Grundlage des Antrags war eine seit Kurzem vorliegende Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in seinem Heimatland keine Folter droht.

Das Gericht halte die Gefahr der Folter nach der nunmehr vom Bundesamt vorgelegten Verbalnote der tunesischen Botschaft "für nicht mehr beachtlich wahrscheinlich", teilte das Gericht mit. Die diplomatische Zusicherung erfülle die von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen. Das Gericht nannte die Erklärung der tunesischen Botschaft "angesichts des vorangegangenen intensiven Austausches auf höchster politischer und diplomatischer Ebene hinreichend verlässlich". Zudem "förderten das mediale Interesse, seine daraus ableitbare Bekanntheit und die politische Brisanz des Falles in besonderem Maße die tatsächliche Einhaltung der Zusicherung durch die tunesischen Behörden", heißt es in der Pressemitteilung.

Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Eilentscheidung vom Juli eine Abschiebung untersagt, weil eine Foltergefahr weiterhin nicht ausgeschlossen werden könne. Am Tag darauf, dem 13. Juli, wurde Sami A. trotzdem abgeschoben, was erheblichen Streit zwischen Justiz und Politik verursachte. Das oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten der Behörden und ordnete Sami A.s sofortige Rückholung nach Bochum an. Der Beschluss vom Mittwoch betrifft diese Eilentscheidung. Wann im Hauptsacheverfahren entschieden wird, steht nicht fest.

© SZ vom 22.11.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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