Strauß-Prozess:Entlastungsversuch in letzter Minute

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Die Verteidiger von Max Strauß präsentieren Belege, wonach Karlheinz Schreiber sich beim "Maxwell-Konto" allein bediente. Trotz der neuen Beweismittel fordert die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft wegen Steuerhinterziehung.

Von Hans Holzhaider

Ob Strauß das Geld, für das er 1,8 Millionen Mark Einkommensteuer hinterzogen haben soll, jemals in Händen hatte, ist nach wie vor Gegenstand von Spekulationen.

Am Donnerstag, dem Tag der Plädoyers vor dem Augsburger Landgericht, legten die Verteidiger des 45-Jährigen in letzter Minute neues Beweismaterial vor, das belegen soll, dass Karlheinz Schreiber die Millionen, die er auf dem Schweizer Maxwell-Konto angeblich treuhänderisch für Max Strauß gebunkert hatte, in Wirklichkeit vollständig für sich selbst verwendet hat.

Bei dem Konvolut, das Strauß-Verteidiger Wolfgang Dingfelder dem Gericht übergab, handelt es sich um Kontoauszüge der Verwaltungs- und Privatbank (VP-Bank) in Liechtenstein. Dingfelder versicherte vor Gericht, er habe die Unterlagen selbst erst am Tag zuvor erhalten.

Unklare Herkunft der Dokumente

Die Quelle wollte er auf Fragen des Gerichts nicht nennen. Die Herausgabe von Bankunterlagen wird in Liechtenstein strafrechtlich verfolgt. Max Strauß' Bruder Franz Georg hatte als Zeuge ausgesagt, er habe sich schon bei Schreiber selbst um die Kontoauszüge bemüht, dieser habe sie ihm aber mit dem Hinweis verweigert, aus den Bankunterlagen lasse sich nichts über den endgültigen Verbleib des Geldes ableiten.

Das erste Dokument datiert vom 31. Januar 1995 und weist aus, dass Schreibers Ehefrau Barbara an diesem Tag 3,155 Millionen US-Dollar (USD) in bar auf das Konto Nr. 8367, das fortan unter der Bezeichnung "Maxko" lief, einbezahlte. Dabei handelt es sich um exakt die Summe, die wenige Tage zuvor vom Maxwell-Konto auf ein Konto Barbara Schreibers überwiesen worden war.

Aus den Kontoauszügen ergibt sich, dass von diesem Konto bis Ende Juni 1997 Überweisungen in einer Gesamthöhe von rund 2,2 Millionen Dollar an Schreiber selbst oder an ihm zuzurechnende Firmen getätigt wurden. So gingen 650.000 USD an Schreiber persönlich, rund 490.000 USD an dessen Firma Bayerische Bitumen Chemie (BBC) in Kaufering, und rund 526.000 USD an die Firma Solartechnik, die nach Angaben Rechtsanwalt Dingfelders von Schreibers Treuhänder Wullschläger geführt wird.

Neues Beweismittel muss im Urteil gewürdigt werden

448.000 USD wurden an ein Anwaltsbüro überwiesen. Franz Georg Strauß sagt der SZ, ihm sei berichtet worden, dass Schreiber mit diesem Geld eine Wohnung in Liechtenstein gekauft habe. Weitere 113.000 USD vom Maxko-Konto habe Schreiber für die Innenausstattung dieser Wohnung verwendet.

Dem Antrag der Verteidigung, die Kontoauszüge zu verlesen, kam das Gericht nach - ein Grund dafür, dass sich die Plädoyers am Donnerstag bis in die frühen Abendstunden erstreckten. Damit gelten die Kontoauszüge als Beweismittel, die im Urteil auch gewürdigt werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer allerdings schon bekräftigt, dass es aus ihrer Sicht nicht darauf ankomme, was aus den Maxwell-Millionen letztlich geworden ist. Für den Vorwurf der Steuerhinterziehung reiche es aus, dass die 5,2 Millionen Mark Max Strauß als Einkommen zuzurechnen seien und dass er, zumindest so lange das Geld auf dem Konto beim Schweizer Bankverein lag, jederzeit Zugriff darauf gehabt habe. Ob er das Konto angetastet habe oder nicht, sei unerheblich.

© SZ vom 09.07.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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