Strauß-Prozess:CSU rückt ins Visier der Justiz

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Im Steuerprozess gegen Max Strauß hat das Gericht angedeutet, dass es Indizien für die Unschuld des Angeklagten geben könnte. Andererseits lenkt das Konto "Maxwell" die Aufmerksamkeit der Richter zunehmend auf die CSU. Parteichef Stoiber könnte als Zeuge vernommen werden.

Von Hans Holzhaider

Unter Hinweis auf eine im Spiegel veröffentlichte Aussage des Lobbyisten Karlheinz Schreiber sagte der Vorsitzende Richter Maximilian Hofmeister, das Gericht sei verpflichtet, "in jedwede Richtung zu ermitteln".

Schreiber hatte - wie schon mehrmals zuvor - erklärt, das Konto "Maxwell" beim Schweizerischen Bankverein, das die Staatsanwaltschaft Max Strauß zurechnet, sei in Wahrheit ein CSU-Konto gewesen.

Dieser Behauptung will das Gericht nun offensichtlich gezielt nachgehen. "Es könnte sein, dass diese Ermittlungen notwendig, erforderlich und vielleicht für Herrn Strauß erfolgreich sind", sagte Hofmeister.

Strauß' Verteidiger Wolfgang Dingfelder sagte auf die Frage, ob er sich den CSU-Vorsitzenden Edmund Stoiber als Zeugen vorstellen könnte: "Es würde mich wundern, wenn sich das Gericht, insbesondere unter diesem Vorsitzenden, dieses Vergnügen versagen würde."

Wieder einmal musste sich das Gericht zu Beginn der Verhandlung mit dem Gesundheitszustand des 46-jährigen Angeklagten beschäftigen. Anwalt Dingfelder verlas ein Attest der behandelnden Ärzte am Münchner Universitätsklinikum, wo Strauß seit September vergangenen Jahres wegen einer Depression behandelt wird.

Der Patient leide "bei geringstem Anlass" unter massiven Verstimmungen und depressiven Einbrüchen, seine "kognitiven Fähigkeiten", vor allem seine Konzentrationsfähigkeit, seien "deutlich eingeschränkt", schreiben die Ärzte. Zum wiederholten Mal wurde daraufhin der Landgerichtsarzt Richard Gruber zugezogen, der aber keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit von Max Strauß hatte.

Bei der Vernehmung des Zeugen Ralph Hensel war Strauß dann auch durchaus aufmerksam bei der Sache. Hensel, technischer Leiter bei der britischen Firma Convar, hatte 1996 die Festplatte aus dem Laptop von Strauß untersucht. Die Festplatte war kurz vor der Beschlagnahmung mit einem Löschprogramm überschrieben worden.

Bernd Wißner, der von der Augsburger Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige, hatte sie an Convar geschickt, weil es ihm selbst nicht gelungen war, die überschriebenen Dateien zu rekonstruieren.

Belastendes auf dem Festplattenfragment

Hensel bestätigte jetzt, es sei ihm und seinen Mitarbeitern mit einem neuartigen Verfahren gelungen war, einige Textbruchstücke und Dateinamen zu rekonstruieren. Darunter waren die Dateinamen "master.txt" und "GEORG.txt" sowie das kryptische Wort "Max???", weiterhin das Satzfragment: "Master.projekt. muss innerhalb de? naechsten 4Wochen ... ab .. sein."

Das könnte Strauß belasten, weil "master" zu Franz Josef Strauß' Lebzeiten der Tarnname für das später in "Maxwell" umbenannte Konto war, von dessen Existenz Max Strauß seinen eigenen Einlassungen zufolge nie etwas gewusst haben will.

Zwischen den beiden Sachverständigen Hensel und Wißner entspann sich nun ein heftiger Expertenstreit über die Plausibilität dieser rekonstruierten Satzfetzen. Wißner stellte rundweg in Abrede, dass die Fragmente an der von Hensel notierten Stelle auf der Festplatte hätten stehen können.

Tatsächlich hatte die Firma Convar dem Auftraggeber Wißner damals mitgeteilt, die Datenrettung sei nicht gelungen. Die Angaben über die angeblich rekonstruierten Daten fanden sich auf mehreren handgeschriebenen Notizzetteln, die dem Gericht erst vier Jahre später auf Anfrage übermittelt wurden.

© SZ vom 14.4. 2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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