Strauß-Anwalt:"Mein Mandant ist heute abgeschlachtet worden"

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Das Landgericht Augsburg hat Max Strauß wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt und einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen, der unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden ist. Strauß-Anwalt Dingfelder reagierte ungehalten auf das Urteil und kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.

Mit dem Strafmaß blieb das Augsburger Landgericht nur drei Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Das Gericht kam zu der Erkenntnis, dass Strauß im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fuchs-Spürpanzern an Saudi-Arabien vom nach Kanada geflohenen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber Bestechungsgelder in Höhe von 5,2 Millionen Mark (2,6 Millionen Euro) kassiert und nicht versteuert hat.

Der Haftbefehl wurde wegen der prekären Finanzsituation von Strauß erlassen. Im April war er wegen Beihilfe zum millionenschweren Anlagebetrug der Wagab-Firmengruppe zu 300.000 Euro Strafe verurteilt worden. Diese Summe konnte Strauß nur mit Hilfe einer "Sammlung" unter Freunden begleichen, seine Vermögenswerte einschließlich des Hauses der Familie sind gepfändet.

Jetzt kommen die Steuernachzahlung, die Gerichtskosten und mögliche Schadenersatzansprüche aus der Wabag-Affäre auf ihn zu. Vier Millionen Euro haben die geschädigten Anleger bereits angekündigt.

Vor diesem Hintergrund erlässt das Landgericht einen sofortigen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Strauß muss nur deshalb nicht in Handschellen des Schwurgerichtssaal verlassen, weil Richter Hofmeister strenge Auflagen verfügt: Der Sohn des 1988 verstorbenen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß muss nun seinen Reisepass abgeben und sich jede Woche auf einem Münchner Polizeirevier melden.

Strauß kann sich praktisch nicht mehr frei bewegen. "Mein Mandant ist über acht Jahre geteert und gefedert worden, heute ist er abgeschlachtet worden", kommentierte Verteidiger Dingfelder die gerichtlichen Maßnahmen.

Der Anwalt kündigte Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Der BGH hat dann das Augsburger Urteil auf mögliche rechtliche Fehler zu überprüfen. Gibt der BGH der Revision statt, wird der Fall an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg zurückverwiesen. Diese muss nach einem neuen Verfahren dann ein neues Urteil sprechen.

Wenn der BGH aber keine Rechtsfehler erkennt und die Revision abweist, wird das Augsburger Urteil rechtskräftig. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils bleibt Strauß unter den genannten Auflagen auf freiem Fuß.

Nach Auffassung des Gerichts ist es erwiesen, dass Strauß das Geld von Schreiber auf das Schweizer Tarnkonto "Maxwell" erhalten hat. "Max Strauß ist Maxwell", sagte der Vorsitzende Richter Maximilian Hofmeister. Die Abwicklung über die Schweiz sei erfolgt, weil "die Herren raffgierig Steuern hinterziehen wollten". Dem Fiskus war ein Schaden von 1,8 Millionen Mark entstanden.

Strauß habe von der Existenz des Kontos gewusst, auch wenn ihm die Bezeichnung "Maxwell" nicht bekannt gewesen sein mag, sagte der Richter. Strauß habe Schreiber für dessen internationationale Kontakte zur Verfügung gestanden, um durch die "Vermarktung" des Namens "Strauß" die Beziehungen zu den jeweiligen Regierungen zu erleichtern. Hofmeister: "Das belegen Schreibers Kalender, die wie ein Fährtenbuch bei einer Schnitzeljagd zu dem verborgenen Schatz führen."

Pfahls-Festnahme hatte keinen Einfluss auf Urteil

Die Beweisführung der Staatsanwaltschaft habe mit Hilfe der Steuerfahndung nachgewiesen, dass Schreiber dem Angeklagten in 40 Einzeltranchen für dessen geleistete und künftige "gewerbliche Tätigkeit" gut 5,2 Millionen Mark auf das Schweizer Konto "Maxwell" gezahlt habe. Dieses Geld sollte über die Transaktion in die Schweiz gezielt der Steuer entzogen werden. Hofmeister: "Wir alle müssen Steuern zahlen, gerade dies hat der Angeklagte nicht getan."

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Strauß in ihrem Plädoyer ein "hohes Maß an krimineller Energie" bescheinigt hatte. Die Verteidigung hatte dagegen einen Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert.

Die überraschende Festnahme des ebenfalls in der Schreiber-Affäre angeklagten Ex-Verteidigungs-Staatssekretärs Holger Pfahls hatte auf die Urteilsverkündung keinen Einfluss.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten vor dem Urteil auf eine Zeugeneinvernahme des fünf Jahre lang untergetauchten früheren CSU-Politikers.

Zuvor hatte eine Verteidigererklärung den Urteilsspruch gegen den Politikersohn verzögert. Strauß-Verteidiger Wolfgang Dingfelder hatte das Gericht darauf hingewiesen, durch die Festnahme des früheren Staatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls sei diese "mögliche Erkenntnisquelle" für das Strauß-Verfahren zu nutzen.

Die Staatsanwaltschaft wies die Initiative der Verteidigung als nicht notwendig zur Erforschung der Wahrheit zurück.

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