Strafvollzug:Karlsruhe rügt Fesselung

In der Sicherungsverwahrung befindliche Straftäter dürfen während eines Krankenhausaufenthaltes nicht ohne nähere Begründung vier Tage lang am Stück gefesselt werden. Die Zwangshandlung stelle sonst eine verfassungswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (AZ: 2 BvR 1719/21). Damit bekam ein sicherungsverwahrter Straftäter recht. Als er wegen gesundheitlicher Probleme im Krankenhaus operiert werden musste, wollte die Justizvollzugsanstalt sichergehen, dass der Mann nicht flieht. Das Landgericht Arnsberg und das Oberlandesgericht Hamm hatten gegen die Zwangsmaßnahme keine Bedenken gehabt.

© SZ vom 02.03.2023 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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