Strafrechtsreform:Kein Absitzen der Verjährung im Ausland

500 Auslieferungsgesuche stellt die Justiz jährlich in die ganze Welt - ein Fünftel davon erfolgreich. Viele Straftäter warten im Ausland auf die Verjährung ihrer Delikte. Dagegen will Ministerin Brigitte Zypries einschreiten.

Deutsche Straftäter, die sich ins Ausland absetzen, sollen dort künftig nicht mehr in aller Ruhe eine Verjährung ihrer Straftaten abwarten können. Dies plant Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nach Angaben ihrer Sprecherin.

Die Verfolgungsverjährung soll ausgesetzt werden, wenn ein Tatverdächtiger ins Ausland geflohen ist und ein Auslieferungsverfahren läuft. Die Ministeriumssprecherin bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel.

Anlass für die geplante Überarbeitung der Verjährungsparagrafen sind Fälle wie der des mutmaßlichen Millionenbetrügers Hans-Jürgen Koch, der in Namibia in Haft sitzt und dessen Auslieferung sich immer wieder verzögert, oder des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber, der nach Kanada entkommen ist.

500 Auslieferungsversuche jedes Jahr

Laut "Spiegel" wären Schreibers Taten verjährt, wenn er nicht bis kommenden Juni nach Deutschland überstellt wird. Das Bundesjustizministerium schickt demnach jährlich rund 500 Auslieferungsersuchen in alle Welt; fast ein Fünftel davon blieben erfolglos.

Schon jetzt gebe es im Strafrecht Anlässe, aus denen eine laufende Verjährung unterbrochen oder ausgesetzt werde, sagte die Ministeriumssprecherin. Dies könne etwa der Fall sein, wenn eine richterliche Vernehmung angesetzt, Klage erhoben oder ein Verfahren eröffnet werde.

Eine entsprechende Regelung wolle Zypries nun auch bei Auslieferungsverfahren im Strafgesetzbuch festschreiben. Wann die Ministerin dazu einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen werde, sei aber noch nicht abzusehen.

(AFP)

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