Stichwort:Solidaritätszuschlag

Seit 1995 müssen Deutsche einen Zuschlag zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zahlen, um die Wiedervereinigung zu finanzieren. Derzeit beträgt er 5,5 Prozent. Die Union überlegt nun, ihn nach der Bundestagswahl abzuschaffen.

Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, derzeit beträgt er 5,5 Prozent. Der Soli (so die gängige Abkürzung) wurde Anfang 1995 eingeführt, um die Kosten der deutschen Vereinigung zu finanzieren.

Er wird von allen Steuerzahlern gezahlt, im Westen wie im Osten, und ließe sich relativ leicht abschaffen, wie nun vom CDU-Mann Thomas Strobl gefordert. Denn die Einnahmen fließen, anders als die Einkommensteuer, allein dem Bund zu - und nicht auch Ländern und Kommunen. Der Bundesrat könnte sich also solch einem Schritt nicht verweigern.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hätte aber das Problem, dass er die Abschaffung des Soli ganz alleine schultern müsste. Dies würde pro Jahr etwa 12 Milliarden Euro kosten; ohne eine höhere Kreditaufnahme wäre dies nicht zu bewältigen.

Besonders wirkungsvoll wäre es, wenn Steinbrück den Solidaritätsbeitrag rückwirkend erstatten würde, etwa für die letzten sechs oder zwölf Monate. Er könnte ihn auch befristet abschaffen. Allerdings gilt hier das gleiche wie bei der Einkommensteuer: Profitieren würden nur jene Bürger, die tatsächlich Steuern zahlen. Deshalb wäre solch ein Schritt nur denkbar, wenn es für alle anderen zugleich Konsumgutscheine gäbe.

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