Steuervorteile:Union will Jobs in Privathaushalten schaffen

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Mit erhöhter steuerlicher Absetzbarkeit für Dienstleistungen in Privathaushalten will die Union für mehr Arbeitsplätze sorgen.

Den Plänen zufolge sollen Haushalte zwei Drittel ihrer Ausgaben etwa für Kinderbetreuung, Gartenarbeiten oder Pflegeleistungen beim Finanzamt geltend machen können, maximal 12.000 Euro, wie die zuständigen CDU-Politiker der Financial Times Deutschland sagten.

Ziel sei, den bestehenden Wirrwarr unterschiedlicher Regelungen zu einem einheitlichen Ansatz zu verdichten sowie die Absetzbarkeit lukrativer zu gestalten. Das Konzept stammt aus der Feder der stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionschefs Michael Meister (Steuern) und Ilse Falk (Arbeit). Als Kosten gaben sie zwischen 200 bis 300 Millionen Euro an.

Ihnen schwebt vor, künftig nicht mehr zu unterscheiden, ob die Leistungen im Rahmen eines Minijobs oder eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses erbracht werden. Die Steuernachlässe sollen zudem steigen, weil die Ausgaben auf die Bemessungsgrundlage angerechnet werden. Derzeit senken die Ausgaben lediglich die Steuerschuld. "Damit werden die Haushalte künftig wie Unternehmen behandelt", sagte Meister.

Müntefering zuvor gekommen

"Die Nachfrage nach solchen Dienstleistungen schafft neue Arbeitsplätze." Er gehe davon aus, dass der Staat die Ausgaben durch zusätzlich entstehende Jobs an anderer Stelle wieder einnehmen werde.

Die Union kommt mit der Vorlage des Konzepts Plänen von Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) zuvor. Der Arbeitsminister hatte Vorschläge angekündigt, nachdem sich die Regierung auf ihrer Klausurtagung in Meseberg auf eine bessere Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen verständigt hatte. Müntefering und die SPD verfolgen jedoch einen anderen Schwerpunkt als die Union. Sie wollen nicht länger unterscheiden, ob Haushalte selbst als Arbeitgeber auftreten oder eine Dienstleistungsagentur beauftragen.

Eine solche Regelung würde deutlich mehr kosten als das Unionsmodell. Meister und Falk wollen die Ausgaben für Agenturen aus Furcht vor zu hohen Steuerausfällen beschränken. Zwar sollen ihren Angaben zufolge auch diese Kosten zu zwei Dritteln von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden können. Das Finanzamt werde aber nicht mehr als 4.000 Euro als steuermindernd anerkennen.

Auch die bestehenden Unterschiede bei der Anrechnung von Kinderbetreuungskosten will die Union eindampfen. Sowohl Familien als auch allein Erziehende sollen demnächst maximal 4.000 Euro von der Bemessungsgrundlage abziehen können.

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