Spenden:Ungemein nützlich

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Die Grünen verlangen, dass Finanzämter Vereine bundesweit einheitlich bewerten sollen. Denn Spenden sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Verein gemeinnützig ist - doch diese Eigenschaft legen die Behörden unterschiedlich aus.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Eine Spende an die Globalisierungsgegner von Attac? Oder an InTra, die Beratungsstelle für Menschen, die mit ihrer Sexualität nicht zurecht kommen? Oder vielleicht an den Bund für Umwelt und Naturschutz? Jedes Jahr überlegen Bürger, meist um Weihnachten herum, welchen Verein sie finanziell unterstützen sollten. Erheblich bei der Entscheidung ist die Gemeinnützigkeit des Spendenempfängers. Nur wenn diese amtlich bestätigt ist, kann die Spende von der Steuer abgesetzt werden. An dieser Klarheit aber mangelt es in Deutschland, kritisiert die grüne Bundestagsabgeordnete Lisa Paus. Weil es im Ermessen der Finanzämter liege, einer Organisation den gewünschten Status zu bescheinigen, "müssen die Spender oft mit der Unsicherheit leben, ob sie ihr Geld wirklich an gemeinnützige Organisationen geben", sagte Paus am Freitag der Süddeutschen Zeitung. Um die "Rechtsunsicherheit" zu beseitigen, wollen die Grünen zeitnah "einen Antrag in den Bundestag einbringen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren".

Die Abgeordnete ist für Steuerpolitik zuständig, sie kennt das regionale Chaos um die Gemeinnützigkeit. Das Finanzamt in Frankfurt/Oder weigert sich, der InTra-Beratungsstelle den Status zu bescheinigen, das Finanzamt in Stuttgart signalisiert dagegen Zustimmung. Auch prominentere Vereine wie Amnesty International, Brot für die Welt, Medico international und Terre des Hommes mussten bereits mit ähnlich willkürlicher Auslegung des geltenden Rechts leben.

Die Grünen wollen das Gemeinnützigkeitsrecht so ändern, dass künftig bundesweit einheitlich über den Status entschieden werden kann. Sie wollen die Abgabenordnung ergänzen, in der die Bedingungen aufgeführt sind, unter denen ein Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Jedes Finanzamt soll ein Handbuch bekommen, das hilft, antragstellende Vereine nach einheitlichen Kriterien zu beurteilen. Schließlich plädieren die Grünen für ein Gemeinnützigkeitsregister, in dem alle betreffenden Vereine aufgeführt werden. Das Register soll vor allem spendenwilligen Bürgern Rechtssicherheit bieten.

Paus ist "besonders wichtig", die Abgabenordnung um gemeinnützige Zwecke zu ergänzen. Bisher sei die Gleichstellung von Mann und Frau als gemeinnützig anerkannt. Nicht aufgeführt sei dagegen, dass die Anerkennung der Homo- oder Transsexualität zu fördern sei, sagt Paus. Die Erfahrung von InTra sei typisch für die Rechtsunsicherheit, in der sich Vereine bewegen, die sich für Homo- oder Transsexuelle einsetzen. Das gelte auch für Vereine, die für Menschenrechte kämpfen. Menschenrechte sind nicht erwähnt, auch nicht die Förderung von Demokratie, Frieden oder sozialer Gerechtigkeit. Zudem sei eingeschränkt, dass Vereine nicht "zu politisch" arbeiten dürfen. Diese Einschränkung hatte 2014 dazu geführt, dass das Finanzamt Frankfurt Attac die Gemeinnützigkeit entzogen hat - was das Hessische Finanzgericht später revidierte. Die Richter betonten, dass politische Aktivitäten gemeinnützigen Zwecken nicht entgegenstehen. Weil aber nicht jeder Verein zweieinhalb Jahre Prozess durchsteht, wollen die Grünen jetzt das Recht ändern.

© SZ vom 24.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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