Sozialpolitik:Änderungen am Teilhabegesetz

Kurz vor der geplanten Verabschiedung hat sich die Koalition dazu durchgerungen, das Bundesteilhabegesetz zu ändern.

Nach anhaltender Kritik am Bundesteilhabegesetz hat sich die große Koalition kurz vor der geplanten Verabschiedung der Reform der Behindertenhilfe auf Änderungen verständigt. Wie Bundestagsabgeordnete von Union und SPD am Montag in Berlin mitteilten, wird im Gesetz nochmals klargestellt, dass der Zugang zur bisherigen Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt wird. Verbände hatten befürchtet, dass wegen einer neuen Kriterienregelung beispielsweise Blinde, Hörgeschädigte und psychisch kranke Menschen aus dem System herausfallen könnten.

Die zunächst geplante Regelung soll nun erst wissenschaftlich bewertet und in den Bundesländern erprobt werden. Auf Grundlage dieser Daten werde dann eine neue Regelung geschaffen, hieß es. Die könnte allerdings erst 2023 in Kraft treten.

Die Sorgen von Verbänden hätten nochmals verdeutlicht, dass der Begleitung der Umsetzung und der Evaluierung eine entscheidende Rolle bei der Reform zukommen werde, betonten die Abgeordneten. Kritik kam von der Opposition. Es sei nur "an den schlimmsten Stellen notdürftig geflickt" worden, meinte die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer. Der angekündigte Ausstieg aus dem bestehenden Fürsorgesystem sei der Koalition nicht gelungen.

Ziel des Bundesteilhabegesetzes aus dem Bundesarbeitsministerium ist es, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Die Reform sieht unter anderem vor, dass Behinderte mehr Geld sparen und mehr von ihrem Einkommen behalten können.

© SZ vom 29.11.2016 / EPD - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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