Saarbrücker Pfarrer suspendiert:"Kopfschütteln im Kirchenvolk"

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Der Saarbrücker Priester Gotthold Hasenhüttl ist vom Trierer Bischof Reinhard Marx suspendiert worden. Er hatte beim Kirchentag in Berlin eine Abendmahlsfeier in einem Gottesdienst zelebriert, der auch für Christen anderer Konfessionen offen war.

Sieben Wochen nach seiner Teilnahme an einem ökumenischen Abendmahl ist der katholische Priester Gotthold Hasenhüttl vom Dienst suspendiert worden. Außerdem entzog ihm der Trierer Bischof Reinhard Marx die kirchliche Lehrerlaubnis.

Er habe die Verantwortung, dort einzuschreiten, wo offensichtlich und demonstrativ die Ordnung der Kirche verletzt werde, erklärte begründete Marx in Trier sein Vorgehen.

Bereits Anfang Juni war der katholische Priester Bernhard Kroll ebenfalls wegen einer ökumenischen Abendmahlsfeier suspendiert worden. Der aus Österreich stammende und in Saarbrücken lebende Theologe Hasenhüttl hatte am Rande des Ökumenischen Kirchentages in Berlin trotz des Verbots der katholischen Kirche eine Abendmahlsfeier nach katholischem Ritus zelebriert, die explizit auch für Christen anderer Konfessionen offen war.

Marx sagte, er habe die Entscheidung nach Rücksprache mit dem Berliner Kardinal Georg Sterzinsky und dem Bischof von Graz-Seckau, Egon Kapellari, getroffen. "Die Suspendierung ist kein endgültiger Akt. Ich hege weiter die Hoffnung, dass Professor Hasenhüttl einlenkt und deutlich macht, dass er die kirchliche Ordnung anerkennt und befolgt", erklärte Marx.

Der 69 Jahre alte Hasenhüttl hatte bislang immer erklärt, dass sein Verhalten im Einklang mit den Regeln der katholischen Kirche stehe. Das Dekret des Trierer Bischofs "ist eine ungerechte Beeinträchtigung der Ausübung meines Priesteramtes", erklärte Hasenhüttl am Donnerstag in einem Antwortschreiben an Marx.

Er beantragte die Rücknahme der Suspendierung. Sollte der Bischof "wider Erwarten die Rücknahme verweigern", werde sich Hasenhüttl direkt beim Apostolischen Stuhl im Vatikan beschweren.

Dies hätte dann eine aufschiebende Wirkung für das Dekret, wie aus der Rechtsmittelbelehrung unter dem Schreiben von Marx hervorgeht.

Kritik von Reformgrupen

Kirchliche Reformgruppen kritisierten den Schritt von Marx scharf. Es werde ein Sündenbock dafür gesucht, dass die offiziellen Abgrenzungsversuche gegenüber nichtkatholischen Christen im Kirchenvolk fast nur noch Kopfschütteln hervorriefen, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der katholischen Kirchenvolksbewegung "Wir sind Kirche", der ökumenischen Initiative "Kirche von unten" und der Evangelischen Kirchengemeinde Prenzlauer Berg-Nord.

Diese Gruppen hatte die beiden ökumenischen Abendmahlsfeiern in der Berliner Gethsemane-Kirche organisiert, an denen die beiden suspendierten Theologen teilgenommen hatten.

Papst Johannes Paul II. hatte Bemühungen um ein gemeinsames Abendmahl mit einer am Gründonnerstag unterzeichneten Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" (Die Kirche über das Abendmahl) klar untersagt. In dem Schreiben warnte er Katholiken unter anderem vor einer Teilnahme am Abendmahl in protestantischen Gottesdiensten.

Katholiken sollten "die religiösen Überzeugungen ihrer getrennten Brüder zwar respektieren", heißt es in dem Lehrschreiben. Sie sollten sich aber auch "von der Teilnahme an einer Kommunion fern halten, die in ihren Feiern ausgeteilt wird, um nicht einer Zweideutigkeit über die Natur der Eucharistie Vorschub zu leisten".

(sueddeutsche.de/AP/dpa)

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