Reproduktionsmediziner:Für geregelte Embryospenden

Lesezeit: 1 min

Das "Netzwerk Embyonenspende" sieht sich von den jüngsten Vorschlägen des Deutschen Ethikrats bestätigt. Der schlägt aber nicht nur klare Regeln vor, sondern auch, dem Netzwerk Kompetenzen zu entziehen.

Von Kim Björn Becker, München

In der Debatte über eine gesetzliche Regelung der sogenannten Embryospende sehen sich die Reproduktionsmediziner des "Netzwerks Embryonenspende" aus Süddeutschland von den jüngsten Vorschlägen des Deutschen Ethikrats bestätigt. Der Rat hatte vor Ostern eine umfangreiche Stellungnahme zum Thema herausgebracht. Darin plädierte er dafür, das Einsetzen von Embryos in eine andere Frau grundsätzlich zu gestatten. Allerdings müsse das ethisch umstrittene Verfahren klar geregelt sein. Das sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht der Fall. Die Mehrheit der Mitglieder des Gremiums sprach sich dafür aus, den mittels Embryospende geborenen Kindern weitreichende Auskunftsansprüche über ihre biologische Herkunft einzuräumen.

Bereits heute sollen Kinder nachverfolgen können, wer ihre biologischen Eltern sind

Das "Netzwerk Embryonenspende" teilte nun am Mittwoch mit, dass es "in seinen Statuten diese Voraussetzungen als erfüllt" ansehe. Ihm sind nach eigenen Angaben derzeit 18 Zentren angeschlossen, in denen künstliche Befruchtungen durchgeführt werden. Die Vereinigung verwies beispielsweise darauf, dass auf diesem Weg geborene Kinder bereits jetzt uneingeschränkt nachverfolgen können, wer ihre biologischen Eltern sind. In einem "zentralen notariell geführten Register" würden die "Daten von Spenderin und Spender mit der entsprechenden Geburtsurkunde dokumentiert". Bereits mit 16 Jahren könnten Kinder in die Akten Einsicht nehmen.

Auf dieses Recht hatte der Ethikrat in der vergangenen Woche besonders deutlich hingewiesen, auch sprach er sich für die frühe Altersgrenze von 16 Jahren aus. Darüber hinaus forderte der Ethikrat, dass das "Empfängerpaar grundsätzlich entweder verheiratet oder in einer rechtlichen Partnerschaft verbunden sein" muss. Das Netzwerk betonte nun, dass Paare mit Kinderwunsch bereits jetzt "verheiratet oder in einer eheähnlichen Verbindung" stehen müssen.

Allerdings schlug der Ethikrat, dem etwa zwei Dutzend Wissenschaftler und Theologen angehören, auch vor, dass eine staatliche Stelle die sensible Datei führen soll, in der Spender und Empfänger dokumentiert werden. Konkret benannte der Ethikrat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln. Würde der Gesetzgeber dem Vorschlag folgen, wäre das als eingetragener Verein in Gründung firmierende "Netzwerk Embryonenspende" in seiner Bedeutung marginalisiert. Somit ist die Stellungnahme des Netzwerks auch als ein Versuch zu deuten, weiter eine Schlüsselrolle bei der Embryospende einzunehmen. Nach Angaben des Ethikrats sind seit dem Jahr 2013 in Deutschland bereits neun Kinder auf diesem Weg geboren worden. Obwohl eine Leihmutterschaft hierzulande verboten ist, gilt eine Embryospende unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig. Hintergrund ist eine Lücke im Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990.

© SZ vom 31.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: