Rentenansprüche:Finanzieller Ausgleich bei Scheidungen neu geregelt

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Beschluss im Bundestag: Nach einer Scheidung sollen die Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern künftig gerechter aufgeteilt werden. Justizministerin Zypries sprach von einem "weiteren Baustein für ein modernes Familienrecht".

Der Bundestag hat eine grundlegende Reform des sogenannten Versorgungsausgleichs unter geschiedenen Eheleuten beschlossen. Das Gesetz soll die Verteilung von Renten- und Pensionsansprüchen nach einer Ehescheidung einfacher und gerechter machen.

Es wurde am Donnerstag einstimmig verabschiedet. Wenn nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat zustimmt, werden künftig alle erworbenen Ansprüche an einer Altersversorgung grundsätzlich je zur Hälfte geteilt. Das Gesetz soll bereits am 1. September in Kraft treten.

Diese Reform werde im Ergebnis zu gerechteren Ergebnissen führen, versicherte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie sprach von einem ,,weiteren Baustein für ein modernes Familienrecht''. Vor allem Frauen seien bei der bisherigen Regelung oft benachteiligt worden. Die Regierung bestärke die Bürger mit der Reform darin, sich bei einer Scheidung eigenverantwortlich mit der Altersvorsorge auseinanderzusetzen und ihre Vorsorgeplanung selbst zu gestalten, betonte Zypries.

Den Versorgungsausgleich gibt es seit dem Jahr 1977, in den neuen Bundesländern seit 1992. Experten sahen allerdings Reformbedarf, weil die Berechnungen - vor allem durch die wachsende Bedeutung privater Zusatzversorgungen - äußerst kompliziert geworden waren. Zudem hatte der Ehepartner, der seinen Beruf für die Familie zurückgestellt hatte, häufig finanzielle Nachteile. Nach der Neuregelung werden die jeweils erworbenen Ansprüche grundsätzlich gleichermaßen auf beide Partner verteilt. Wenn also etwa der Ehemann bis zur Scheidung 30 Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat, erhält die Ehefrau 15 Punkte.

Einige Ausnahmeregeln

Auch Anrechte aus betrieblicher und privater Altersvorsorge sollen schon bei der Scheidung vollständig geteilt werden. Jeder Partner erhalte ein Konto und müsse sich nicht mehr bei Eintritt in die Rente um seine Bezüge kümmern, sagte Zypries.

Neu eingeführt werden mit der Reform auch einige Ausnahmeregelungen. Während bislang in jedem Fall ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden musste, wird darauf künftig verzichtet, wenn beide Ehepartner in etwa die gleichen Ansprüche erworben haben. Bei Ehen, die kürzer als drei Jahre dauerten, findet ein Ausgleich zudem nur dann statt, wenn einer der beiden Partner dies ausdrücklich beantragt. Anders als ursprünglich vorgesehen soll das Gesetz auch für die sogenannte Homo-Ehe gelten.

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