Reisen:Was jetzt wichtig ist

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Deutsche werden von immer mehr Ländern als Sicherheitsrisiko eingestuft. Wohin kann man noch fahren, was passiert bei einer Stornierung und was bei Erkrankung im Ausland? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie ist die Lage in Italien?

Das Robert-Koch-Institut stuft medizinisch inzwischen ganz Italien als Risikogebiet ein. Die italienische Regierung hat das gesamte Land zur Sperrzone erklärt, die Ausreise nach Deutschland sei aber weiterhin möglich, heißt es beim Auswärtigen Amt. Das Amt rät inzwischen trotzdem von nicht erforderlichen Reisen nach Italien ab. Deutschen, die bereits im Land sind, empfiehlt es, die Fortbewegung dort auf das Notwendige zu beschränken - das verlangen die nationalen Maßnahmen ohnehin. Eine amtliche Reisewarnung gibt es aber weiterhin nicht. Die Durchreise von Touristen durch Österreich solle möglich bleiben, sofern diese keinen Halt im Land einlegten. Die ÖBB stellte aber alle Zugverbindungen nach Italien ein.

Welche Regionen in Europa gelten zudem als Risikogebiet?

Das Robert-Koch-Institut stuft die ostfranzösischen Gebiete Elsass und Lothringen als Coronavirus-Risikogebiet ein, ebenso die Region Champagne-Ardenne, die eine Grenze mit Belgien teilt. Die drei Gebiete bilden zusammen die Region Grand Est. Sie grenzt an Baden-Württemberg, an das Saarland und an Rheinland-Pfalz.

In welchen Ländern ist die Einreise für Deutsche erschwert oder untersagt?

Das Auswärtige Amt informiert auf seiner Webseite zum Coronavirus und führt die Einreiseformalitäten und eventuelle Beschränkungen auf. Aktuell rät es von Reisen nach Iran ab. Israel hat von sich aus alle Touristen des Landes verwiesen. Die USA haben ein Einreiseverbot für fast alle Personen ausgesprochen, die sich in den 14 Tagen vor ihrer Ankunft im Schengenraum aufgehalten haben. Quarantäneauflagen gelten auch in Russland, zunächst nur für Moskau. Deutschen ist die Einreise nach Jordanien, El Salvador, Kasachstan, Bhutan, in die Mongolei, nach Saudi-Arabien, Jamaika, Grenada sowie in die pazifischen Inselstaaten Kiribati, Marshallinseln und Samoa verboten. Das Sultanat Oman kündigte an, vorerst keine Touristenvisa mehr auszustellen. Ab Sonntag dürfen demnach keine Besucher mehr ins Land und keine Kreuzfahrtschiffe mehr in den Häfen des Landes anlegen. Zuvor hatte Kuwait angekündigt, ab Freitag vorerst alle kommerziellen Flüge auszusetzen. Uganda, Malawi, Tschad, Nordmazedonien fordern eine zweiwöchige Quarantäne nach Einreise. Deutsche ohne Wohnsitz in Slowenien müssen an der Grenze vorweisen, dass sie nicht infiziert sind.

Mit Quarantäne muss man in Bosnien-Herzegowina, China und auf Zypern rechnen. Die Slowakei lässt nur Menschen mit Wohnsitz im Land einreisen. Vietnam hebt die Visafreiheit für Deutsche auf. Nepal vergibt keine Visa mehr bei der Ankunft. Indien erklärt alle Visa von deutschen Staatsangehörigen für ungültig, falls sie noch nicht eingereist sind. In Thailand werden Reisende aus Verbreitungsgebieten kontrolliert und müssen sich mit einer Kontrolle ihrer Bewegungen einverstanden erklären. Polen führt an der Grenze Hygienekontrollen ein.

Wer zahlt, wenn man wegen neuer Bestimmungen nicht reisen kann?

Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter in der Pflicht, er zahlt entweder den Preis zurück oder bietet eine Umbuchung an. Wegen der außergewöhnlichen Umstände bekommen Kunden aber keinen Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden. Individualreisende hingegen haben selbst Hotel oder Mietwagen gebucht und sind daher mit den jeweiligen nationalen Gesetzen konfrontiert. Nach deutschem Recht, das beispielsweise auch für deutsche Hotelportale gilt, müssen sie nichts bezahlen, wenn sie Leistungen nicht nutzen können. "Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Unterkunft in einem Sperrgebiet liegt und nicht erreichbar ist", heißt es bei der Verbraucherzentrale. Wenn ein Vertrag direkt mit Vermietern im Ausland geschlossen wurde, müssen Betroffene aber je nach Stornobedingungen auf Kulanz hoffen.

Was, wenn man eine bereits geplante Reise nicht mehr antreten möchte?

Für Pauschaltouristen gilt: Müssten sie zu große Abstriche bei Programmpunkten machen, gibt es Geld zurück. Fällt der Höhepunkt einer Pauschalreise aus oder ist etwa eine Reise nicht wie geplant möglich, weil Museen, Kirchen und Geschäfte geschlossen sind, dürfen Kunden kostenlos zurücktreten. Auch in anderen Fällen reagieren Anbieter zunehmen kulant und gestatten kurzfristige Absagen. Individualreisende haben auch hier keine garantierten Ansprüche.

Wer kommt für die Kosten auf, wenn Urlauber festsitzen?

Wieder sind Pauschalurlauber besser abgesichert: Müssen sie während ihrer regulären Reisezeit in Quarantäne, können sie diese als Mangel anführen und Geld zurückerhalten. Allerdings müssen sie das gleich vor Ort ihrem Veranstalter mitteilen, der wiederum versuchen könnte, den Betrag von den Behörden zurück zu holen, welche die Quarantäne angeordnet hatten. Außerdem besteht eine Beistandspflicht des Veranstalters, erklärt Experte Degott: Ein Pauschalreiseanbieter müsse etwa dafür sorgen, dass Kunden mit anderen Rückflügen als geplant nach Hause kommen.

Was sollten Flugpassagiere wissen?

Bei gestrichenen Verbindungen bekommen die Passagiere ihr Geld zurück. Unter Umständen haben Kunden nach der EU-Fluggastrichtlinie Entschädigungsansprüche von 250 bis 600 Euro. Ob dies bei der Vielzahl der abgesagten Flüge jedoch so sein wird, ist umstritten.

Helfen Rücktrittsversicherungen?

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn der Kunde nur Angst vor der Krankheit hat und nicht vor Urlaubsantritt selbst erkrankt. Wer unterwegs Symptome bekommt, bräuchte eine Reiseabbruchversicherung - diese empfiehlt sich eigentlich nur bei teuren Reisen. Eine Auslandskrankenversicherung sollten aber selbst Privatversicherte abschließen, da bei ihnen meist die Kosten für einen Rücktransport nicht abgedeckt sind.

Was, wenn bei mir im Urlaub das Virus nachgewiesen wird?

Laut Auswärtigem Amt entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden, beispielsweise Quarantäne. Mit einer Rückholung durch den Reiseveranstalter oder die Bundesregierung sei nicht zu rechnen.

© SZ vom 13.03.2020 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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